Bauspartarife beim Bausparvertrag vergleichen

– Möglichkeiten der Rückzahlung beim Bauspardarlehen

Viele Verbraucher nutzen einen Bausparvertrag, um später bei Zuteilungsreife auch das Bauspardarlehen beanspruchen zu können. Das Bauspardarlehen wird im Zuge einer Immobilienfinanzierung eingesetzt und zeichnet sich durch einige Vorteile aus, von denen der Kunde profitieren kann. Daher handelt es sich bei dem Bauspardarlehen insgesamt auch um eine sehr beliebte Finanzierungsalternative. Einer der Vorteile besteht zum Beispiel im günstigen Zinssatz, den ein Bauspardarlehen meistens enthält.

Darüber hinaus sehen es viele Bausparer auch als einen deutlichen Vorteil gegenüber dem Hypothekendarlehen der Bank an, dass der Darlehenszinssatz feststeht, und zwar nicht nur für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren, sondern bis zur vollständigen Tilgung des Bauspardarlehens. Denn der Darlehenszins wird direkt beim Abschluss des Bausparvertrages vereinbart, was ebenso auf die Tilgungsrate zutrifft. Auch im Bezug auf die Rückzahlung des Bauspardarlehens kann sich diese Form der Finanzierung durch Vorteile auszeichnen. Die Höhe und Dauer der Rückzahlung wird bei Abschluss des Bausparvertrages durch die Wahl des jeweiligen Bauspartarifs festgelegt und ist somit für den Kunden dauerhaft kalkulierbar. So kann der Tarif zum Beispiel beinhalten, dass die monatliche Rückzahlung des Kredites zum Beispiel acht Promille der Bausparsumme beinhaltet. So weiß der Bausparer genau, mit welcher Rate er bis zur vollständigen Tilgung des Bauspardarlehens zu rechnen hat. Aufgrund der Auswahl an Tarifen kann der Kunde auf diese Weise relativ frei bestimmen, wie hoch die monatliche Belastung sein soll.

Neben der normalen Tilgung, die wie beim Hypothekendarlehen in Form der monatlichen Kreditraten vorgenommen wird, kann beim Bauspardarlehen meistens auch noch eine Sondertilgung vorgenommen werden. Allerdings kommt es bezüglich einer möglichen Sondertilgung auf den Bauspartarif und auf eine eventuell vorhandene individuelle Vereinbarung mit der Bausparkasse an. Meistens ist es aber so, dass die Bausparkasse als Kreditgeber nichts gegen eine vorzeitige Tilgung einzuwenden hat, denn so steht das rückfließende Kapital wieder zur Verfügung, um es an andere Bausparer zu verleihen. Oftmals werden zum Beispiel auch verfügbare Riester-Verträge genutzt, um eine Sondertilgung in das Bauspardarlehen vornehmen zu können. Die meisten Bausparverträge sind in dieser Hinsicht relativ flexibel, sodass der Kunde ohne größere Einschränkungen entscheiden kann, ob und wann er das Bauspardarlehen eventuell vorzeitig zurückzahlen möchte. Die zuvor vereinbarte Rückzahlung muss als „Mindestrückzahlung“ aber selbstverständlich eingehalten werden. Es ist also nicht ohne Zustimmung der Bausparkasse möglich, die Rückzahlungsdauer zu verlängern. (er)

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