Beachtenswertes bei Krankenkassenvergleich und Krankenkassenwechsel

– Das Dickicht der Zusatzbeiträge im Krankenversicherungssystem

Die Richtlinien für einen Krankenkassenwechsel richten sich nach der Art der Versicherung. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Entscheidung für eine neue Krankenkasse uneingeschränkt möglich, wenn der Versicherungsnehmer seit mindestens achtzehn Monaten Mitglied der aktuellen Krankenkasse ist. Diese Voraussetzung entfällt bei der Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrages. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können in der Regel ihre Versicherung nur zum Jahresende kündigen, den Wechsel zwischen unterschiedlichen Tarifen derselben Krankenkasse erlauben die meisten Versicherer auch innerhalb des Jahres.

Der Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung setzt voraus, dass die Versicherungspflicht in der GKV erloschen ist. Diese erlischt bei Angestellten, sobald sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, während sich die meisten Selbstständigen und Freiberufler wahlweise gesetzlich oder privat gegen Krankheitskosten versichern dürfen; ausgenommen sind die mit einer Mitgliedschaft in berufsständischen Werken verbundenen Tätigkeiten. Während der Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung jederzeit erfolgen kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, ist der Rückwechsel in die gesetzliche Versicherung nur möglich, wenn das Einkommen wieder geringer als die Jahresarbeitsentgeltgrenze ausfällt.

Die Rückkehrmöglichkeit besteht auch, wenn der Versicherte die Verringerung seines Einkommens durch eine Stundenkürzung oder einen nicht notwendigen Arbeitsplatzwechsel selbst ausgelöst hat; Versicherte in einem Alter von fünfundfünfzig oder mehr Jahren können jedoch grundsätzlich nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Bei einem Versicherungswechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ist darauf zu achten, dass die Altersrückstellungen nur teilweise übertragen werden, so dass sich der Wechsel nach einer längeren Mitgliedschaft oftmals nicht lohnt. Zudem führen vorhandene Vorerkrankungen zu einem spürbaren Risikozuschlag. Wenn ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft oder des Versicherungsvertrages innerhalb der PKV vorgenommen wird, ist der sorgfältige Vergleich von Beiträgen und Leistungen unverzichtbar. Auch der Wechsel zu einem anderen Tarif bei der bisherigen Gesellschaft bedarf der Zustimmung des Versicherers, lediglich für die Aufnahme in den Basistarif bestehen gesetzlich geregelte Pflichten. Wer zu einer neuen Gesellschaft wechselt, sollte neben den aktuellen Tarifen auch die wahrscheinliche Beitragsentwicklung berücksichtigen; Prognosen über diese geben einige Krankenversicherungsvergleiche, welche neben der Höhe der Rückstellungen weitere bekannte Daten über die Wirtschaftskraft einzelner Gesellschaften auswerten. Der Beitrag zu gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich festgelegt, lediglich bei Selbstständigen besteht hinsichtlich der Festsetzung eines anzunehmenden Mindesteinkommens ein begrenzter Spielraum. Der Wechsel zu einer Zusatzbeiträge erhebenden Krankenkasse ist generell nicht attraktiv, da dieser zu vermeidbaren finanziellen Belastungen führt. Das wichtigste Kriterium für den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse besteht in verbesserten Leistungen, wozu neben Programmen für chronisch kranke Mitglieder vorwiegend die teilweise Übernahme alternativer Behandlungsformen gehört. Wer die Möglichkeit zur persönlichen Beratung schätzt, entscheidet sich für eine Krankenkasse, welche in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes eine Geschäftsstelle unterhält. (er)

weitere Artikel
Regionale Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Schieflage?

Während die Gesamtzahl der Ärzte einschließlich der Fachärzte in Deutschland auch in Zukunft dem Bedarf entspricht, drohen regionale Versorgungsengpässe, welche sich hinsichtlich der Facharztversorgung nicht auf ländliche Gebiete beschränken. Bereits ...weiter

Versicherungskonzerne im Kampf um jeden Kunden

Die massive Werbung der Versicherungsgesellschaften macht deutlich, dass diese um jeden Kunden kämpfen. Da die Kfz-Versicherung ohne besonderen Anlass wie den Wechsel des Kraftfahrzeuges bis zum 30. November mit Wirkung ...weiter

Abbau von Versorgungsleistungen im Sozialversicherungsbereich

Die gesetzlichen Sozialversicherungen müssen ihre eigentlichen Aufgaben aus dem Beitragsaufkommen finanzieren, lediglich für vom Gesetzgeber geforderte Zusatzaufgaben, welche als versicherungsfremde Leistungen gelten, ist eine Finanzierung aus Steuermitteln vorgesehen. Zur ...weiter

Zusatzversicherungen und deren Sinnhaftigkeit im Vergleich

Private Krankenversicherungsgesellschaften umwerben Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen intensiv, um sie zum Abschluss privater Krankenzusatzversicherungen zu bewegen. Das Angebot entsprechender Versicherungen ist groß, allerdings ist nicht jeder Zusatzschutz für alle Versicherten gleichermaßen ...weiter

Unterschiede zwischen Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung

In den Medien wird häufig auch die Lebensversicherung erwähnt, wenn es zum Beispiel um allgemeine Risikovorsorge oder um die private Altersvorsorge geht. Der Begriff Lebensversicherung ist in dem Zusammenhang allerdings ...weiter