Kreditfinanzierungen für Beamte im Vergleich

– Kreditkonditionen für Beamte und öffentlich Bedienstete

Auf der Suche nach einem Kredit wird man sich immer auch für den günstigsten Kredit entscheiden, den man erhalten kann. Dabei haben Beamte besonders gute Karten, ebenso wie Angestellte im öffentlichen Dienst. Denn hier verzeichnen die Banken ein sehr geringes Risiko für einen Kreditausfall, weil Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ein äußerst regelmäßiges und sicheres Einkommen erhalten und der Eintritt von Arbeitslosigkeit ebenfalls nahezu ausgeschlossen werden kann.

Doch einen Kredit für Beamte erhalten eben auch nur diese Personengruppen. Denn alle anderen Personen können zu geringe Sicherheiten aufweisen, auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann in der Regel mit vierwöchiger Kündigungsfrist jederzeit beendet werden. Bei Beamten hingegen ist die Kündigung nicht so einfach möglich und ein verringertes Einkommen oder das Ausbleiben des Einkommens ist hier ebenfalls nicht abzusehen. Was unterscheidet nun aber den Kredit für Beamte von einem anderen Ratenkredit? In der Regel findet sich der hauptsächliche Unterschied in der Art der Rückzahlung des Kredits. Dieser wird endfällig gestellt. Das heißt, während der gesamten Laufzeit des Kredits werden keinerlei Raten gezahlt. In dieser Zeit muss der Beamte, also der Darlehensnehmer ausschließlich Zinsen zahlen. Allerdings wird bei Abschluss des Kredits in der Regel auch eine Lebensversicherung abgeschlossen. Deren Beiträge muss der Beamte dann monatlich zahlen, sodass, je nach Höhe des Kredits und Alter des Darlehensnehmers unterschiedlich hohe Beiträge zustande kommen können.

Die Laufzeit für Darlehen und Lebensversicherung ist dabei identisch. Als Versicherungssumme, die im Laufe der Zeit angespart werden soll, wird meist die Darlehenssumme vereinbart. Stirbt der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehens, wird dieses mit der Todesfallleistung der Lebensversicherung abbezahlt. Erlebt der Darlehensnehmer jedoch den Ablauf der Versicherung und des Darlehens, wird ihm das gebildete Kapital einschließlich Zinsen ausgezahlt. Liegt dieses nun oberhalb der Darlehenssumme, kann der Darlehensnehmer den Restbetrag für sich behalten. Liegt die ausgezahlte Versicherungssumme unterhalb der Darlehenssumme, so muss der Darlehensnehmer die Differenz noch aufbringen, um das Darlehen auszugleichen.
(er)

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