Was besagt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen?

– Aktuelle Versicherungspflichtgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung beachten

Die überwiegende Zahl der Deutschen, nämlich rund 70 Millionen Bundesbürger, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Es gibt aber auch etwa zehn Millionen Verbraucher, die sich für die private Krankenversicherung als Alternative entschieden haben. Dieses Wahlrecht haben allerdings nur bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel Arbeitnehmer mit einem relativ hohen Einkommen, Studenten, Selbstständige und Beamte.

Wer zum Beispiel als Arbeitnehmer oberhalb der sogenannten Pflichtversicherungsgrenze liegt, der kann sich für die freiwillige Versicherung in einer privaten Krankenkasse entscheiden. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es unter anderem auch den Begriff der Beitragsbemessungsgrenze, die übrigens nicht mit der zuvor erwähnten Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln ist. Denn während die Versicherungspflichtgrenze dafür ausschlaggebend ist, ob sich der Arbeitnehmer aufgrund seines Einkommens auch für eine private Krankenversicherung entscheiden kann, geht es bei der Beitragsbemessungsgrenze um die Höhe des Versicherungsbeitrages. Grundsätzlich basiert der Beitrag zur GKV auf dem Bruttoeinkommen des Verbrauchers. Auf Basis des Einkommens wird dann ein bestimmter Prozentsatz (derzeit rund 14,5 Prozent) vom Einkommen als Beitrag berechnet.

Diesen Beitrag trägt der Arbeitgeber fast zur Hälfte, während der Arbeitnehmer etwas mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrages zu zahlen hat. Die Beitragsbemessungsgrenze besagt nun, dass der Beitrag nicht auf Basis jedes Einkommens berechnet wird, sondern es eine festgelegte Einkommensgrenze gibt, bis zu der noch ein Beitrag verlangt wird. Aktuell (2013) beträgt die Beitragsbemessungsgrenze jährlich 47.250 Euro (Bruttoeinkommen) bzw. 3.937,50 Euro im Monat. Nur bis zu dieser Grenze wird der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet. Wenn ein Arbeitnehmer also beispielsweise ein Bruttoeinkommen von monatlich 4.950 Euro hat, dann muss er trotzdem nur für knapp 3.940 Euro einen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen.

Die „restlichen“ rund 1.000 Euro wären somit beitragsfrei. Wichtig zu beachten ist, dass die Beitragsbemessungsgrenze natürlich nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung ist. Denn bei der privaten Krankenversicherung werden andere Kriterien als das Einkommen zurate gezogen, wenn es um die Festsetzung des Versicherungsbeitrages geht. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird in jedem Jahr neu festgelegt und an die aktuellen Einkommensverhältnisse angepasst. In der Vergangenheit ist die Grenze allerdings in fast jedem Jahr etwas angehoben worden, wenn auch manchmal nur um wenige Euro. (er)

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