Aktuelle Kfz Steuern nach Schadstoffklassen berechnen

– Kfz Steuer mit kostenlosen Rechnern berechnen

Die steuerpflichtigen Fahrzeuge werden in Deutschland zur Berechnung des Steuerbetrages in verschiedene Kategorien unterteilt. Diese sind Personenkraftwagen, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, Eletkrofahrzeuge, Krafträder, Kraftfahrzeuganhänger, Anhängerzuschlag sowie Oldtimer und rote Kennzeichen.

Personenkraftwagen

Zunächst gibt es bei den Personenkraftwagen diverse Emissionsgruppen. Je schadstoffarmer das Fahrzeug sich fortbewegt, desto günstiger ist die Kfz Steuer. Außerdem wird unterschieden ob es sich um einen Selbstzündungsmotor oder einen Fremdzündungsmotor (auch Ottomotor genannt) handelt. Ein weiterer ausschlaggebender Punkt für die Berechnung der Kfz Steuer ist der Hubraum des Fahrzeugs. Zuguterletzt zählt noch der Anmeldezeitraum, da man für ein Saisonkennzeichen logischerweise weniger zahlen muss, als wenn man das Fahrzeug ganz normal anmeldet.

Wohnmobile

Alle Wohnmobile werden nur nach ihrer Emissionsgruppe sowie nach ihrer verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse besteuert. Dies wurde rückwirkend vom 1.1.2006 an beschlossen. Im Falle eines Wohnmobils lohnt sich beispielsweise ein Saisonkennzeichen, da man es im Winter eher nicht benutzen wird.

Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse

Ausschlaggebend für die Berechnung der Kfz Steuer bei Nutzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ist nur die Gesamtmasse.

Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse

Auch hier ist die Gesamtmasse entscheidend, doch auch die Emissionsgruppe wird bei den Nutzfahrzeugen mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen berücksichtigt.

Elektrofahrzeuge

Bei den Elektrofahrzeugen zählt ebenfalls einzig und allein die Gesamtmasse für die Berechnung der Kfzsteuer.

Kraftfahrzeuganhänger/Anhängerzuschlag

Für Kraftfahrzeuganhänger ist zunächst nur die Gesamtmasse des Anhängers entscheidend sowie der Anmeldezeitraum. Zusätzlich gibt es den sogenannten Anhängerzuschlag, welcher pauschal 373 Euro für die Dauer eines Jahres beträgt und unabhängig von der Gesamtmasse ist.

Oldtimer und rote Kennzeichen

Als Oldtimer zählen Fahrzeuge, die mindestens vor 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden und überwiegend zur Pflege des kraffahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Außerdem muss eine Betriebserlaubnis als Oldtimer vorliegen. Für Krafträder beträgt hier die Kfz Steuer pauschal 46 Euro jährlich und für alle übrigen Fahrzeuge wird der wesentlich höhere Betrag von 191 Euro fällig.

(er)

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