Berechnung der Höhe und Beantragung von Pflegegeld
– Pflegestufen sind die Basis für das Pflegegeld
Zur Sozialversicherung gehört in Deutschland nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung, sondern seit mittlerweile mehr als zehn Jahren ist auch die gesetzliche Pflegeversicherung in das Sozialversicherungssystem integriert. Die gesetzliche Pflegeversicherung soll gewährleisten, dass die Pflege im Alter bezahlbar wird, denn immer mehr Bürger werden hierzulande pflegebedürftig.
Dennoch steht diese Versicherung schon seit geraumer Zeit heftig in der Kritik, was vor allem daran liegt, dass die Übernahme der Kosten fast nie ausreicht, um die tatsächlichen Aufwendungen zu kompensieren. Daher raten Experten und Verbraucherschützer heutzutage dringend zum Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung auf privater Basis. Unabhängig davon, für welche Form der Pflegeversicherung sich der Verbraucher entscheidet, sind die jeweiligen Pflegestufen stets die Basis für die zu erbringende Leistung. Die privaten Pflegeversicherungen, die auch als Pflegezusatzversicherung bezeichnet werden, lassen sich in zwei große Gruppen einteilen. Es gibt zum einen die Pflegekostenversicherung und zum anderen die Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegekostenversicherung wird nur noch relativ selten gewählt, da sie zwar die entstehenden Pflegekosten ersetzt, aber in vielen Fällen keine hundertprozentige Deckung aller Kosten erreicht wird.
Wesentlich häufiger wird hingegen die Pflegetagegeldversicherung genutzt, die sich durch einige Vorteile auszeichnen kann. Der Versicherungsnehmer einhält hier pro Tag der bestehenden Pflegebedürftigkeit einen gewissen Betrag ausgezahlt, der als Pflegegeld bezeichnet wird. Dieser Betrag kann frei verwendet werden, muss also nicht zwingend eingesetzt werden, um die vorhandenen Pflegekosten zu decken. Wie hoch das Pflegegeld ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst einmal kann der Versicherungsnehmer mit der Versicherungsgesellschaft relativ frei vereinbaren, wie hoch das später im Pflegefall ausgezahlte Pflegegeld sein soll.
Meistens bezieht sich dieses vereinbarte Pflegegeld auf die Pflegestufe III, welche die schwerste Pflegebedürftigkeit darstellt. Wird der Versicherungsnehmer allerdings nur in Pflegestufe II oder Pflegestufe I eingestuft, so muss er fast immer mit Abschlägen rechnen. Zahlt die private Pflegeversicherung beispielsweise in der Pflegestufe III ein Pflegetagegeld von 50 Euro am Tag, so kann es durchaus sein, dass in der Pflegestufe II nur noch 30 Euro am Tag gezahlt werden. Nahezu alle privaten Pflegeversicherungen nehmen eine solche Abstufung vor, sodass auch beim Anbietervergleich auf diesem Punkte geachtet werden sollte. (er)
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