Berechnung der Lohnsteuer

– Lohnsteuer berechnen anhand der Lohnsteuergruppen und Lohnsteuertabelle

Jeder Lohnempfänger muss zwangsläufig auch Lohnsteuer an das Finanzamt abgeben. Wie hoch diese Lohnsteuer im Monat ausfällt hängt von verschiedenen Komponenten ab. Grundsätzlich wird die zu zahlende Steuer natürlich umso höher sein, je mehr Einkommen monatlich erzielt wird. Der wichtigste Punkt, der in die Berechnung der Lohnsteuer einfließt, ist die Wahl der Lohnsteuergruppe. Auf der Lohnsteuerkarte des Angestellten ist diese Lohnsteuergruppe ausgewiesen.

Durch diese Information weiß der Arbeitgeber, wie viel Geld er monatlich vom Brutto-Gehalt seines Angestellten an das Finanzamt abführen muss. Neben der Lohnsteuergruppe finden sich auf der Steuerkarte auch noch Hinweise auf eventuelle Freibeträge. Solche Beträge mindern die Steuerlast. So wird ein Kinderfreibetrag angerechnet, wenn Kinder vorhanden sind. Außerdem kann der Arbeitnehmer etwaige regelmäßige Werbungskosten auf der Lohnsteuerkarte festhalten lassen. Dies mindert die monatlichen Steuerzahlungen. Dafür wird die Höhe der jährlichen Steuerrückerstattung aber auch geringer ausfallen. Die Wahl der Lohnsteuergruppe ist prinzipiell nicht individuell zu treffen. Es gibt sechs Lohnsteuerklassen und jeder Lohnempfänger wird einer dieser Lohnsteuerklassen zugeordnet. Dabei wird ein Steuerzahler im Regelfall in die erste Steuergruppe fallen. Diese trifft auf Alleinstehende Bürger zu, die ein Einkommen erzielen. Aber auch getrennt Lebende Ehepartner und Eheleute deren Partner dauerhaft im Ausland lebt, sowie verwitwete Arbeitnehmer fallen in diese Steuerklasse. In die wesentlich günstigere zweite Steuerklasse fallen alleinstehende Personen, die ein Kind aufziehen, welches Anrecht auf Kindergeld hat.

Die dritte, vierte und fünfte Steuergruppe sind für verheiratete Arbeitnehmer vorgesehen. Nur hier kann der Steuerzahler individuell entscheiden, in welche Gruppe er eingestuft werden will. Teilweise ist dadurch Einsparungspotential vorhanden. Die teuerste Steuerklasse ist die Steuerklasse Nummer 6. Diese gilt für Arbeitnehmer, die ein Zweiteinkommen abrechnen. Da in diesem Fall die zu zahlende Lohnsteuer aus dem ersten Arbeitsverhältnis nicht nachvollzogen werden kann, ist die Höhe der Steuern besonders hoch. Die Berechnung der Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber durchgeführt. Dieser muss anhand der aktuellen Lohnsteuertabelle den jeweiligen zu zahlenden Betrag ermitteln. In der Lohnsteuertabelle sind für alle sechs Steuergruppen für verschiedene monatliche Gehalts-Summen die zu zahlenden Steuerabgaben aufgeführt. Im Prinzip muss der Arbeitgeber nur bei dem entsprechenden Bruttogehaltsbetrag seines Angestellten nachsehen und dann in der Spalte der zutreffenden Lohnsteuergruppe den fälligen Betrag ablesen. Viele Firmen verwenden spezielle Software, die diesen Arbeitsaufwand minimiert.

Jedes Jahr wird die Lohnsteuertabelle neu berechnet. Für das Jahr 2007 ist festzuhalten, dass ein Gehaltsempfänger, der in die erste Lohnsteuergruppe fällt, ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 897 Euro Lohnsteuer zahlen muss. Bei Einkünften bis zu diesem Betrag müssen lediglich Abgaben für die Sozialversicherung abgeführt werden. Für die zweite Lohnsteuerklasse ist der Freibetrag entsprechend höher. Arbeitnehmer, die in diese Gruppe fallen bleiben bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.029 Euro von der Lohnsteuer befreit. Ähnliches trifft auf die Steuerklasse drei zu. Auch hier liegt der Betrag, ab dem Steuern gezahlt werden müssen wesentlich höher als bei anderen Steuergruppen. Das kann für Eheleute ausschlaggebend, für welche Steuerklasse sie sich letztendlich entscheiden. Wenn nur ein Ehepartner Lohn empfängt, dann ist es äußerst empfehlenswert, die Lohnsteuer über die dritte Steuerklasse berechnen zu lassen. Ein Wechsel der Steuerklasse sollte mit einem vorgefertigten Formular problemlos über die Bühne gehen.

Deutlicher wird der Unterschied zwischen den Lohnsteuergruppen, wenn höhere monatliche Einkommen im Raum stehen. Bei einem Bruttogehalt von 2.400 Euro muss ein Arbeitnehmer, der in der 1. Lohnsteuergruppe ist, circa 370 Euro Lohnsteuer zahlen. Die Belastung ist für einen Steuerzahler, der der 2. Lohnsteuerklasse zugehört um einiges niedriger. Hier werden monatlich nur 339 Euro fällig. Am meisten muss gezahlt werden, wenn die 2.400 Euro als Zweiteinkommen über eine zweite Steuerkarte abgerechnet werden. Die Steuersumme würde hier schon fast 750 Euro im Monat betragen. Das ist schon ein deutlicher Abzug, auch wenn ein so hohes Zweiteinkommen eher ein Ausnahmefall sein sollte. Am günstigsten würde bei diesem Einkommen der Ehepartner wegkommen, der in der 3. Steuerklasse eingestuft ist. Dieser müsste nur 116 Euro seines Bruttolohns an den Fiskus abgeben. (er)

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