Berechnung von Kosten und Gebühren der Grunderwerbsteuer

– Grunderwerbsteuer steigt in vielen Bundesländern wieder an

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten, die im Zuge eines Immobilienerwerbs auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen. Nachdem zahlreiche Bundesländer diese Steuer in den vergangenen Jahren zum Teil erheblich erhöht haben, ist es auch Anfang 2014 so, dass es wieder einige Bundesländer gibt, in denen die Grunderwerbsteuer angestiegen ist. In den letzten knapp 20 Jahren hat sich die Grunderwerbsteuer in manchen Bundesländern bereits mehr als verdoppelt.

Galt bis zum Jahre 1996 noch der bundeseinheitliche Satz von zwei Prozent, so gibt es aktuell einige Bundesländer, die fünf Prozent und mehr an Grunderwerbsteuer verlangen. Im vergangenen Jahr (2013) zählten unter anderem die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zu den Spitzenreitern, da sie jeweils einen Steuersatz von fünf Prozent veranschlagten. Anfang 2014 müssen die Käufer einer Immobilie zum Teil sogar noch tiefer in die Tasche greifen. So haben beispielsweise die Bundesländer Berlin und Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuer zu Beginn des Jahres auf sechs bzw. 6,5 Prozent erhöht. Welche finanzielle Belastung dies für den Immobilienkäufer mittlerweile bedeutet, wird erst an einem Zahlenbeispiel richtig deutlich. Wer sich beispielsweise dafür entscheidet, ein Haus im Gegenwert von 250.000 Euro zu kaufen, der muss in Berlin ab diesem Jahr Grunderwerbsteuer in Höhe von insgesamt 15.000 Euro zahlen.

Wird das Haus dann auch noch über einen Makler erworben, so kann die Gesamtbelastung alleine aus diesen zwei Teilbereichen mehr als zehn Prozent betragen. Neben den Bundesländern, die mittlerweile eine relativ hohe Grunderwerbsteuer verlangen, gibt es auf der anderen Seite aber auch noch Bundesländer, in denen sich die Steuer auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau bewegt. In Bayern und Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer beispielsweise nur 3,5 Prozent, was im Vergleich zu Berlin oder Schleswig-Holstein bereits ein erheblicher Unterschied ist.

Vergleicht man beispielsweise den Kauf eines Hauses in Berlin mit dem in Bayern, so spart er Eigentümer bei einem angenommenen Kaufpreis von 250.000 Euro insgesamt 6.250 Euro, falls er die Immobilie in Bayern statt in Berlin erwirbt. Trotz dieses Standortvorteils wird es allerdings nur in wenigen Fällen so sein, dass die Höhe der Grunderwerbsteuer ausschlaggebend dafür ist, in welchem Bundesland die Verbraucher ein Haus erwerben möchten. Denn in aller Regel sind es Kriterien wie Arbeitsplatz und Familie, die darüber entscheiden, welcher Stadt bzw. in welchem Bundesland der Immobilienerwerb stattfindet. (er)

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