Bereitstellungszinsen im Kredit- und Darlehensbereich

– Zinszuschläge berechnen und vergleichen

Im Finanzierungsbereich gibt es verschiedene Arten von Zinsen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Nutzung eines Kredites anfallen können. Die „üblichen“ Zinsen sind die Kreditzinsen, welchen jeder Kreditnehmer für die Inanspruchnahme des Darlehens zahlen muss, in der Regel innerhalb der monatlichen Kreditrate. Darüber hinaus gibt es noch spezielle Zinsarten, die nur in bestimmten Situationen und bei bestimmten Darlehen berechnet werden. Zu diesen speziellen Kreditarten zählen auch die so genannten Bereitstellungszinsen.

In der Praxis tauchen diese Bereitstellungszinsen fast ausschließlich im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung auf, also wenn ein Hypothekendarlehen in Anspruch genommen wird. Bereitstellungszinsen sind nicht im Effektivzinssatz des Darlehens enthalten, da diese nur partiell anfallen. Konkret werden die Zinsen dann berechnet, wenn zwischen der Auszahlungsreife des Immobilienkredites und der tatsächlichen Inanspruchnahme des Darlehensnehmers ein ungewöhnlich langer Zeitraum liegt. Welchen Zeitraum man als ungewöhnlich lange betrachtet ist dabei von Bank zu Bank unterschiedlich. Am häufigsten kommt die Berechnung von Bereitstellungszinsen dann vor, wenn der Kreditnehmer eine Immobilie bauen lässt und die Baufirma nach Baufortschritt zahlt. In dem Fall wird nach und nach ein Teil des Darlehens abgerufen und für den jeweils nicht in Anspruch genommenen Darlehensteil sind Bereitstellungszinsen zu zahlen.

Häufiger wird aber auch die gesamte Darlehenssumme nach Auszahlungsreife noch nicht genutzt, sodass die Bank dann auch hier Zinsen für die Bereitstellung des Darlehens einfordert. In der Regel werden Bereitstellungszinsen berechnet, wenn zwischen Auszahlungsreife und Inanspruchnahme ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt, allerdings berechnen manche Banken auch erst ab drei, vier oder sechs Monaten diese Sonderzinsen. Grundsätzlich gibt es in der Praxis zwei verschiedene Methoden, auf welche Art und Weise die Zinsen berechnet werden, nämlich der so genannte anrechenbare und nicht anrechenbare Bereitstellungszins. Die "fairere" Methode ist hier sicherlich der anrechenbare Bereitstellungszins, denn in diesem Fall muss der Kunde nur für den Teil Zinsen zahlen, der vom Darlehen noch nicht abgerufen worden ist.

Bei dem anrechenbaren Bereitstellungszins ist die Berechnungsmethode so, dass die Zinsen ausschließlich von dem Teil des Darlehens berechnet werden, der noch nicht vom Kreditnehmer in Anspruch genommen wurde. Bei dem nicht anrechenbaren Bereitstellungszins ist es hingegen so, dass die Zinsen stets vom ursprünglichen Kreditbetrag als Grundlage berechnet werden, auch wenn bereits ein Teil dieses Kreditbetrages abgerufen wurde. Generell berechnen die Banken Bereitstellungszinsen deshalb, weil das Bereithalten von Kapital natürlich Kosten verursacht, weil der Kreditnehmer täglich die Möglichkeit hat, den Kreditbetrag jederzeit abzurufen. Da die Bank den Kredit gegenfinanzieren muss, es sich aber um ein kurzfristig abrufbares Kapital handelt, muss der Betrag auch mit kurzfristigen Mitteln gegenfinanziert werden, was eben teurer als eine langfristige Gegenfinanzierung für die Bank ist. Durchschnittlich liegt die Höhe der Bereitstellungszinsen zwischen 0,15 und 0,25 Prozent des Kreditbetrages pro Monat. Müssen also für einen Kreditbetrag von beispielsweise 135.000 Euro Bereitstellungszinsen von 0,20 Prozent gezahlt werden, sind das im Monat immerhin 270 Euro.

(er)

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