Berufliche Vorsorge

– Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufliche Vorsorge wird immer wichtiger. Nicht nur für die Zeit nach dem Berufsleben sondern schon vorher. Denn die früher übliche Berufsunfähigkeitsversicherung, die von der gesetzlichen Rentenversicherung getragen wurde, gilt nur noch für Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Wer jünger ist, muss sich privat gegen krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit absichern in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt eine Rente, wenn von einem Arzt eine krankheits- oder unfallbedingte voraussichtliche Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten prognostiziert wird und die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die Definition von Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Erwerbsminderungsrente. Diese ist jedoch gegenüber dem bisher erzielten Einkommen sehr gering. Als berufsunfähig nach der gesetzlichen Auslegung gilt eine Person erst dann, wenn sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines anderen Gebrechens dem Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden im erlernten oder einem anderen zumutbaren Beruf zur Verfügung steht. Hinzu kommen noch Wartezeiten von mindestens 5 Jahren und eine dreijährige Einzahlungszeit in die Rentenversicherung. In allen anderen Fällen gibt es vom Staat keine Rente bei Erwerbsunfähigkeit.

Die Vertragsdetails sind wichtig

Grund genug, eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese zahlt vom ersten Beitrag an eine Berufsunfähigkeitsrente und das ein Leben lang. Zu beachten sind jedoch einige Bedingungen der Versicherungen. So sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer keinen "abstrakten Verweis" verlangen kann. In diesem Fall verweigert das Versicherungsnehmen die Zahlung einer Rente und verlangt stattdessen, dass ein vergleichbarer und zumutbarer Beruf ausgeübt wird. Kundenfreundliche Versicherer verzichten auf diese Einspruchsmöglichkeit und zahlen sofort bei einer ärztlich vorhergesagten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten Dauer.

Kriterien für die Höhe der monatlichen Beiträge

Die Höhe der Prämie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich unter anderem nach dem Beginn der Versicherung, der Höhe der zu zahlenden Rente, möglichen Vorerkrankungen und der Gefährlichkeit des ausgeübten Berufs. Teilweise kann die Versicherung hierfür besondere Zuschläge auf die Prämie verlangen. Grundsätzlich gilt für die Prämienhöhe die Regel: Je niedriger das Eintrittsalter bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge.

Rente bis zur Rente

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt entsprechend der im Vertrag vereinbarten Festlegungen entweder die gesamte Berufsunfähigkeitsrente oder bei Eintritt einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit auch nur einen Teilbetrag. Der Rentenbezug wird längstens gewährt für die Dauer des Vertrages oder bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente. Die Zahlung endet auch dann, wenn wieder ein Beruf ausgeübt wird oder der Versicherte wieder gesund ist.

Die Versorgungslücke richtig "stopfen"

Bei der Wahl der richtigen Rentenhöhe sollte man vor Abschluss des Versicherungsvertrages seinen Bedarf anhand der bisherigen Ausgaben und des Nettoeinkommens ermitteln. Viele Versicherungen bieten vorgegebene Rentenstufen an, beispielsweise 750, 1.000 oder 1.500 Euro. Für eine BU-Rente von 1.000 Euro zahlt ein heute 25-Jähriger kaufmännischer Angestellter - je nach Anbieter - pro Monat zwischen 40 und 60 Euro. Für den gleichen Rentenbetrag muss ein heute 35-Jähriger pro Monat immerhin schon zwischen 55 und 75 Euro aufbringen. Den schnellsten Überblick über günstige Prämien und kundenfreundliche Versicherer kann man sich am einfachsten im Internet verschaffen. Hier gibt es viele Websites mit entsprechenden Versicherungsvergleichen. Per Link gelangt man auch direkt zum Anbieter und kann sich sofort ein Online-Angebot berechnen lassen. (er)

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