Architektenfehler und deren Schadensregulierung
– Berufshaftpflicht Versicherung für Architekten
Die Haftpflichtversicherung ist sowohl im privaten Bereich eine sehr empfehlenswerte Versicherung als auch im gewerblichen Bereich. So sollte man sich auch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Unternehmer/Selbständiger oder als Freiberufler gegen verschiedene Risiken absichern. Möglich ist das zum Beispiel mit der Berufshaftpflichtversicherung.
Diese Haftpflichtversicherung ist für alle Freiberufler zu empfehlen, die in Ausübung ihrer Tätigkeit anderen Personen, deren Vermögen oder deren Sachen durch Unachtsamkeiten oder Fehler einen Schaden zufügen können. Neben Ärzten, Anwälten und Notaren oder auch Steuerberatern, gehören auch die Architekten zu der Gruppe von Freiberuflern, denen eine solche Berufshaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Die Berufshaftpflicht für Architekten sichert den Versicherungsnehmer finanziell bei allen Schäden ab, welche dieser gegenüber anderen „Betroffenen“ zu verantworten hat, wenn diese Schäden im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Architekt entstanden sind. Während es zum Beispiel bei Ärzten oftmals so ist, dass es sich bei den verursachten Schäden um Personenschäden handelt, weil die Gesundheit des Patienten durch Fehler oder falsche Beratungen/Entscheidungen geschädigt wurde, entstehen im Bereich der Tätigkeit des Architekten in der Regel Vermögensschäden oder manchmal auch Sachschäden.
Personenschäden gibt es in diesem Bereich eher selten. Dennoch ist die Berufshaftpflicht für Architekten eine sehr wichtige Versicherung, denn natürlich können auch Vermögensschäden eine mitunter sehr hohe Summe annehmen. Denn bei den Planungen des Architekten, zum Beispiel betreffend einer neu zu bauenden Immobilie, kommt es mitunter auf Millimeter an, sodass hier leicht Fehler passieren können, die im schlimmsten Fall sogar zu einem Abbruch des Hauses im Nachhinein oder einer Totalsanierung führen können. Somit kann etwas überspitzt formuliert aus einer um wenige Millimeter falschen Berechnung ein Schaden von mehreren hundert tausend Euro entstehen. Solche Schäden würde dann die Berufshaftpflicht für Architekten übernehmen.
Wie alle Haftpflichtversicherungen hat auch die Berufshaftpflicht für Architekten nicht nur die Aufgabe, den entstandenen Schaden zu regulieren, sondern zuvor muss die Versicherung auch noch prüfen, ob der geschädigte den Schadenersatz überhaupt berechtigter Weise fordert. Gerade weil es in diesem Zusammenhang oftmals nur um geringe und fachlich nicht immer einfach nachzuweisende Fehler geht, kann es mitunter sehr lange Zeit dauern, bis der Schaden anerkannt wird. Unberechtigte Forderungen müssen selbstverständlich von der Berufshaftpflicht für Architekten zurück gewiesen werden, selbst wenn der Versicherte bereit wäre, den Schaden als seinen Fehler anzuerkennen. Der Beitrag zur Versicherung bestimmt sich vor allem auf der Basis der Deckungssumme, aber auch aus dem durchschnittlichen Auftragsvolumen pro Jahr, was auf die mögliche Schadenssumme Rückschlüsse zulässt. (er)
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