Möglichkeiten der Bezuschussung bei alternativen Heilmethoden
– Ausgewählte Diagnosen und deren Kassenleistungen
Während Mitglieder privater Krankenkassen je nach gewähltem Versicherungstarif die Kosten alternativer Heilmethoden erstattet bekommen, dürfen gesetzliche Krankenkassen die entsprechenden Behandlungskosten nur in wenigen Ausnahmefällen übernehmen. Von der Möglichkeit zur Bezahlung der Kosten einer alternativen Behandlung machen zudem nur wenige gesetzliche Krankenkassen Gebrauch.
Die Hauptursache für die ablehnende Haltung der gesetzlichen Krankenkassen besteht darin, dass für die meisten alternativmedizinischen Behandlungsformen der Nachweis ihrer Wirksamkeit mit schulmedizinischen Mitteln nicht erbracht werden kann. In diesem Fall darf eine Kostenübernahme nur erfolgen, wenn keine wirksame schulmedizinische Behandlungsweise zur Verfügung steht und die vorliegenden Erfahrungswerte zumindest eine spürbare Linderung des Leidens eines Patienten erwarten lassen. Entsprechende Werte liegen für einige Heilverfahren wie die Akupunktur vor, so dass einige gesetzliche Krankenkassen bei ausgewählten Diagnosen die entsprechenden Kosten übernehmen. Kassenärzte dürfen Beratungsgespräche auch abrechnen, wenn sie ihren Patienten Naturheilmittel empfehlen, so dass die Auswahl eines Hausarztes mit einer Zusatzausbildung in Naturheilverfahren für Kassenpatienten sinnvoll ist.
Inzwischen haben mehrere Krankenkassen erkannt, dass die Homöopathie bei einer großen Anzahl an Erkrankungen hervorragende Heilungschancen verspricht, so dass sie die Kosten dieser Behandlungsform ebenfalls übernehmen. Gesetzliche Krankenkassen dürfen alternativmedizinische Leistungen nur erstatten, wenn diese von ihren Vertragspartnern erbracht werden. Hierzu zählen Ärzte mit einer Zusatzausbildung in Naturheilverfahren, nicht aber Heilpraktiker. Die Behandlung mit alternativen Heilverfahren ist einer der wichtigsten Gründe für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, da die gesetzlichen Krankenkassen die entsprechenden Leistungen nicht oder nur teilweise bezahlen. Die meisten Verträge sind mit einer prozentualen Selbstbeteiligung des Patienten oder mit einer jährlichen Leistungsbeschränkung ausgestattet. Mit diesen Einschränkungen verhindern die privaten Krankenkassen, dass ihre Mitglieder ausschließlich Leistungen von Heilpraktikern und Naturmedizinern beanspruchen, während sie die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkasse kaum nutzen.
Des Weiteren wurden für viele Krankheiten Hilfsorganisationen gebildet. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Unterstützung der Forschung sowie in der Beratung der vom entsprechenden Leiden betroffenen Patienten. Eine direkte Unterstützung einzelner Erkrankter durch die teilweise Übernahme von Behandlungskosten erfolgt durch die meisten dieser Organisationen nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Voraussetzung ist, dass die gesetzliche Krankenkasse die alternativen Behandlungskosten nicht übernimmt und dass eine ausreichende Aussicht auf Heilung besteht. Für den vom Patienten selbst zu bezahlenden Teil der Kosten einer alternativen Behandlung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Da das Finanzamt bei der Entscheidung hinsichtlich der Anerkennung einen Entscheidungsspielraum hat, ist es ratsam, der Steuererklärung neben den Belegen für die Kosten die Bescheinigung eines Arztes über den sinnvollen Einsatz der bezahlten Naturheilmittel beizulegen. (er)
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