Hinweise zur BfA Rente

– Für die gesetzliche Rente und deren Berechnung ist die BFA zuständig

Wir sichern Generationen. Unter diesem Slogan erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund sowohl Ziel als auch Anliegen ihrer Tätigkeit. Am 01. Oktober 2005 wurde die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) per Gesetz in die Deutsche Rentenversicherung überführt. Damit gibt es die BfA nicht mehr, der Begriff lebt jedoch weiter und wird vielfach verwendet, wenn es um Rentenfragen geht. Gemeint ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Der Gesetzgeber hat ein Versicherungsmodell geschaffen, mit dem die Altersversorgung der Bevölkerung gesichert und Altersarmut möglichst ausgeschlossen werden soll. Dabei besteht bis auf wenige Ausnahmen Versicherungspflicht. Für einen Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er entsprechend seinem erzielten Arbeitsentgelt monatlich gemeinsam mit dem Arbeitgeber derzeit 19,9% des Bruttogehaltes als Rentenversicherungsbeitrag einzahlt. Dabei teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Betrag jeweils zur Hälfte. Selbständige zahlen den vollen Beitrag, sofern sie pflichtversichert nach dem Gesetz oder freiwillig pflichtversichert sind. Sonderfälle regelt der Gesetzgeber. Darüber kann sich jeder auch bei der Rentenversicherung Bund online oder im persönlichen Gespräch mit einem Rentenberater informieren lassen.

Auf der Grundlage der monatlichen Beitragszahlungen wird anhand der so genannten Entgeltpunkte die Altersrente und die Rente wegen Erwerbsminderung errechnet. Versicherte, die nach 1963 geboren sind erhalten Regelaltersrente mit 67, die älteren Jahrgänge in Abstufungen auch bis ab dem 65 Lebensjahr.

Die Wege um die gesetzliche Rentenversicherungspflicht herum sind recht schwierig und nur für wenige Berufsgruppen und Selbständige möglich. Meist sind diese Auswege wegen der zu erwartenden finanziellen Probleme im Alter auch nicht besonders sinnvoll. Für Berufsgruppen, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, gibt es meist besondere Rentenversicherer, bei freien Journalisten beispielsweise die Künstlersozialkasse (KSK).

Die Deutsche Rentenversicherung Bund

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist die größte Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland und das größte Sozialsystem Europas überhaupt. Auch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist im Jahre 2005 in die Deutsche Rentenversicherung Bund eingegliedert worden. Dabei wurden die Mitgliedskonten ohne erforderliches Mitwirken der bisher bei der BfA versicherten Personen übernommen und seitdem von der Deutschen Rentenversicherung Bund weitergeführt. Dementsprechend ist diese Institution für reguläre Arbeitnehmer meist auch für die gesetzliche Rente zuständig.

Darüber hinaus ist die Deutsche Rentenversicherung Bund Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich der Rente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente aber auch zur Klärung rentenversicherungsrelevanter Sachfragen bezüglich Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten und Auslandsarbeit. Dazu hat die Deutsche Rentenversicherung Bund sowohl in ihren Filialen als auch im Internet eine breites Informationsangebot geschaffen. Die gesetzliche Rentenversicherung offeriert folgendes Leistungsspektrum: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, berufliche und medizinische Rehabilitation, Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege von Angehörigen, Berücksichtigung der Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sowie von Arbeitslosigkeit und Krankheit, Rentenanpassung entsprechend der aktuellen Lohnentwicklung und Beitrags- sowie Leistungsgleichheit für Frauen und Männer.

So komme ich zu meiner Rente

Die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlt jedwede Rente nur auf Antrag. Wer keinen Antrag stellt wird auch keine Rentenzahlung erhalten. Dabei ist es unerheblich ob es sich um die Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente oder Renten an Hinterbliebene handelt. Um schnell und ohne großen Aufwand an die Rente zu gelangen empfiehlt es sich, schon während der rentenversicherungspflichtigen Zeiten eine Klärung des Rentenkontos anzustreben um eventuell rentenversicherungspflichtige Lücken im Erwerbsleben schließen zu können. Alles über Rentenanwartschaft und Rentenverlauf kann bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abgefragt werden. In aller Regel erhalten Arbeitnehmer jährlich eine Berechnung ihres bisherigen Rentenverlaufes aus dem auch hervorgeht wie hoch die zu erwartende Altersrente oder Erwerbsminderungsrente sein wird wenn der Versicherungsverlauf bis dahin den erfahrungs- und berechnungsgemäßen Erwartungen entspricht. Im Verlaufe des Erwerbslebens steigende oder sinkende Beitragszahlungen wirken sich natürlich entsprechend auf die Höhe der zu beziehenden Rente aus.

Renten werden in aller Regel monatlich auf das deutsche Konto des Empfängers gezahlt, für den Bezug der Altersrente im Ausland gibt es spezielle Regelungen zu beachten. Diese sollten bereits im Vorfeld der Rentenzahlungen oder vor einem Wohnsitzwechsel mit dem Rentenversicherungsträger besprochen werden. (er)

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