Bürgschaftsversicherung als Sicherheit für Unternehmen
– Leistungen und Schadensregulierungen einer Bürgschaftsversicherung
Im gewerblichen Bereich gibt es viele Geschäftsbeziehungen, die noch nicht lange bestehen oder noch gar nicht vorhanden, sondern in der „Anbahnungsphase“ sind. Wer sich als Unternehmen zum Beispiel um einen Auftrag bewirbt, der hat nicht selten mehrere Konkurrenten, die den Auftrag ebenfalls gerne haben möchten. Da es in vielen Bereichen so ist, dass die Nachfrage nach Aufträgen deutlich größer als die vorhandenen Aufträge sind, kann sich der Auftraggeber das Unternehmen sehr genau anschauen und einige Bedingungen an die Auftragsvergabe knüpfen.
Ein Bedenken, das nahezu jeder Auftraggeber besonders bei bisher nicht bekannten Geschäftspartnern hat, ist, dass der Auftragnehmer den Auftrag nicht wie geplant erfüllen kann. Dies kann für den Auftraggeber oftmals sehr unangenehme finanzielle Folgen haben, sodass sich der Auftraggeber oftmals absichern möchte. Eine Möglichkeit dazu bietet die Bürgschaftsversicherung, die allerdings nicht der Auftraggeber abschließt, sondern die Versicherung wird vom Auftragnehmer „vorgelegt“. Eine solche Bürgschaftsversicherung gibt es in vielen Varianten und für ganz unterschiedliche Anlässe, jedoch ist die Funktionsweise im Prinzip stets die gleiche. Mit der Bürgschaftsversicherung garantiert der Versicherer, dass er einen bestimmten Schaden reguliert, der dem Auftraggeber entsteht, nachdem der Auftragnehmer (der übrigens zugleich Versicherter und auch Bürgschaftsnehmer ist) seine zugesagten Leistungen nicht erbringen konnte.
Im Zuge der Bürgschaftsversicherung wird stets auch ein Höchstbetrag festgelegt, bis zu dem der Versicherer einen Schaden reguliert. Bei diesem Schaden handelt es sich nahezu ausschließlich um einen Vermögensschaden, der dem Auftraggeber entstanden ist. Auch Schadenersatzansprüche Dritter fallen in diesen Bereich, wenn sie im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen. Eine häufig genutzte Form der Bürgschaftsversicherung ist zum Beispiel eine Versicherung im Bereich der Gewährleistung.
Führt ein Auftragnehmer nämlich einen Auftrag aus, so haftet er für einen bestimmten Zeitraum für Mängel, die die durchgeführte Leistung beinhalten könnte. Wird beispielsweise ein Tunnel gebaut und stellt sich dann nach einigen Monaten heraus, dass dieser zum Teil nicht wasserdicht ist, so muss der Auftragnehmer für den Schaden haften, der in dem Zusammengang entstanden ist. In einem derartigen Fall könnte dann die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen werden, was dem Auftraggeber auch die Sicherheit gibt, dass er den Schaden nicht selbst tragen muss. (er)
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