Sicherheit für Banken durch Darlehenshaftung

– Merkmale einer Gesamtschuldnerischen Darlehenshaftung

Der Begriff Darlehenshaftung beschreibt, wie der Namen bereits vermuten lässt, die Haftung für einen Kredit, den man eigentlich nicht selbst zurückzahlen wollte, da die Rückzahlung auf andere Weise geplant war. Dafür gibt es eine Reihe verschiedener Beispiele, unter anderem kann dies bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) passieren, in bestimmten Fällen können allerdings auch Eigentümer einer Kapitalgesellschaft in die Darlehenshaftung genommen werden.

Ähnliches gilt für Eheleute, die nach einer Scheidung noch gemeinsame Kredite bedienen müssen. Ein wichtiges Beispiel für die Darlehenshaftung sind Unternehmer, die von einer Bank einen Kredit erhalten, der für Firmenzwecke gedacht ist. Bei Personengesellschaften, zum Beispiel bei einer GbR, ist es grundsätzlich so, dass der oder die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Das bedeutet, dass ein Kredit, den das Unternehmen nicht mehr zurückzahlen kann, von den Eigentümern der Firma gezahlt werden muss. Selbst in dem Fall, dass die Firma bereits Insolvenz angemeldet hat, gilt die Darlehenshaftung noch, so dass die Bank berechtigt ist, die ausstehenden Forderungen auf den oder die ehemaligen Gesellschafter der Firma zu übertragen. Bei Kapitalgesellschaften kann es ebenfalls zur Darlehenshaftung kommen. Grundsätzlich ist es hier zwar so, dass die Haftung des Unternehmens auf das Eigenkapital beschränkt ist, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zum Beispiel auf die Mindesteinlage von 25.000 Euro oder auf eventuell darüber hinaus vorhandenes Eigenkapital.

Wenn eine GmbH jedoch einen Kredit aufnehmen will, ist es in der Regel so, dass die Bank eine Darlehenshaftung des Gesellschafters verlangt, um die Sicherheit zu haben, dass das verliehene Geld später tatsächlich zurückgezahlt wird. In diesem Fall haftet ein Gesellschafter für die Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft mit seinem Privatvermögen. Bei Eheleuten kann es ebenfalls zur Darlehenshaftung kommen, wenn diese einen gemeinsamen Kredit aufgenommen haben. Nach einer Scheidung werden hier, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, die Regelungen der Zugewinngemeinschaft angewendet. Das bedeutet, dass das Vermögen des Mannes und das der Frau grundsätzlich nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten werden, die Zugewinne während der Ehe werden jedoch geteilt. Wenn nun einer der Ehepartner allein einen Kredit aufnimmt, ist er für die Rückzahlung dieses Darlehens selbst verantwortlich. Das gilt selbst für den Fall, dass es zu einer Scheidung kommt. Falls jedoch ein gemeinsames Darlehen existiert, zum Beispiel für den Bau oder Kauf einer gemeinsamen Immobilie, muss dieses in jedem Fall zurückgezahlt werden. Kann einer der Partner nicht mehr zahlen, kann die Bank den anderen in Darlehenshaftung nehmen. (er)

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