Darlehensvertrag als Grundlage für die Kreditauszahlung

– Muster und Inhalte eines Darlehensvertrages

Viele Millionen Verbraucher nutzen jedes Jahr die Möglichkeit, von der Bank einen Kredit zu erhalten. Mit den rechtlichen Bedingungen und Formalitäten beschäftigen sich allerdings nur wenige Verbraucher, was in den meisten Fällen auch gar nicht nötig ist. Dennoch ist es durchaus sinnvoll, zumindest die Grundlagen zu kennen, die für jede Darlehensauszahlung gelten. Die Basis für die Verfügbarkeit eines Kredites ist zunächst einmal der Darlehensvertrag, der zwischen Bank und Kunde geschlossen wird.

Ohne einen solchen Vertrag würde kein Kreditinstitut Geld auszahlen bzw. den gewünschten Betrag auf das Girokonto des Kreditnehmers überweisen. Grundsätzlich ist der Darlehensvertrag nicht an bestimmten Formalitäten gebunden. Theoretisch könnte der Vertrag auch mündlich abgeschlossen werden, was aber aus Beweisgründen eher praxisfremd ist. In der Praxis wird ein Darlehensvertrag demnach fast immer in schriftlicher Form verfasst. Dabei sind es bei den meisten Kreditinstituten einige Standardangaben, die jeder Vertrag dieser Art enthält. Zunächst einmal werden natürlich die zwei Vertragspartner genannt, also die Bank und der jeweilige Kunde. Diese beiden Parteien müssen den Kreditvertrag zudem unterschreiben, damit die Wirksamkeit eintritt. Zu den grundlegenden Daten, die in jedem Darlehensvertrag genannt werden, gehören neben den persönlichen Angaben zum Kreditnehmer natürlich die Darlehenssumme sowie die vereinbarte Rückzahlungsdauer.

Darüber hinaus werden im Vertrag ebenfalls die zu zahlenden Zinsen genannt, und zwar meistens sowohl als Zinssatz als auch als Zinssumme. Ferner können etwaige Zusatzvereinbarungen in den Vertrag aufgenommen werden, wie zum Beispiel die Möglichkeit von Sondertilgungen. Falls die Bank eine Gebühr berechnet, wird diese normalerweise ebenfalls im Kreditvertrag aufgeführt. Ganz wichtig ist zu beachten, dass Kunden ein Anrecht auf eine Widerrufsbelehrung haben. Sollte diese Belehrung nämlich nicht erfolgen, kann der Vertrag mitunter auch noch Jahre später widerrufen werden. Ansonsten besteht auch beim Kreditvertrag die sogenannte Vertragsfreiheit, sodass beide Parteien bezüglich der aufgenommenen Bedingungen relativ frei sind. Sittenwidrig oder gar rechtswidrig darf der Kreditvertrag natürlich dennoch nicht sein.

(er)

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