Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

– Erklärung und Beispiele des Drei-Schichten-Modells

In Deutschland nimmt die Altersvorsorge einen enorm großen Stellenwert ein. Vielen Verbrauchern ist aus der Vergangenheit sicherlich das sogenannte Dreisäulenmodell bekannt, mit dem die Altersvorsorge hierzulande definiert wird. Diese drei Säulen bestanden aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge sowie dem privaten Engagement der Bürger, sich eine Altersversorgung aufzubauen. Seit einigen Jahren ist dieses Dreisäulenmodell allerdings vom sogenannten Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge abgelöst worden.

Im Kern handelt es sich nach wie vor um drei Grundbausteine, jedoch haben diese sich vom Inhalt her etwas verändert. Die erste Schicht besteht beim Schichten-Modell aus der sogenannten Basisversorgung. Mit der Basisversorgung ist in erster Linie die gesetzliche Rentenversicherung gemeint, in die alle abhängig Beschäftigten laufende Beiträge einzahlen. Wie es bereits beim Dreisäulenmodell der Fall war, so stellt die gesetzliche Rentenversicherung auch beim Drei-Schichten-Modell die wesentliche Grundlage dar. Hinzu kommen allerdings noch - soweit vorhanden - Versorgungswerke und die Basisrente, die besser unter der Bezeichnung Rürup-Rente bekannt ist. Die zweite Schicht wird beim Drei-Schichten-Modell als Zusatzversorgung bezeichnet. Hier ist es vor allen Dingen die betriebliche Altersvorsorge, die zur Absicherung im Rentenalter dienen soll. Ergänzt wird diese durch die Riester-Rente, die im Prinzip sogar etwas in die dritte Schicht hineinreicht, da es sich um eine Förderung der privaten Altersvorsorge handelt.

Die dritte Schicht besteht beim Drei-Schichten-Modell letztendlich aus dieser privaten Vorsorge, die durch zahlreiche Finanz- und Versicherungsprodukte aufgebaut werden kann. Zu nennen sind an dieser Stelle beispielsweise die privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Investmentfonds oder auch andere Finanzprodukte. Auch wenn es beim Drei-Schichten-Modell keine offizielle Gewichtung der einzelnen Schichten gibt, so ist es in der Praxis natürlich dennoch so, dass die gesetzliche Rentenversicherung den Hauptteil einnimmt. Mittlerweile ist es sogar die private Altersvorsorge, die den größten Teil der Lücke zwischen letztem Einkommen und späterem Rentenbezug schließen sollte.

Es gibt in dem Zusammenhang keine festen Prozentzahlen, jedoch kalkulieren die meisten Fachleute in diesem Bereich so, dass die gesetzliche Rente etwa 60 Prozent der späteren Gesamteinkünfte im Alter darstellen sollte, während die anderen 40 Prozent auf private Altersvorsorge und Betriebsrente aufgeteilt werden. Ein gängiges Modell sieht daher so aus, dass bei einer kalkulierenden Altersrente von beispielsweise 1.500 Euro davon 900 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, während die restlichen 600 Euro etwa zu gleichen Teilen aus einer betrieblichen Altersvorsorge sowie der privaten Vorsorge bestehen können.
(er)

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