Spareinlagen und deren Einlagensicherung
– Was und wie hoch ist die Einlagengarantie der Banken?
Da es gerade in der Sparte Geldanlage und Sparen heute sehr viele Finanzprodukte gibt, wird es faktisch keinen Anleger geben, der nicht das zu seinen Zielen und Vorstellungen passende Anlageprodukt finden kann. So werden sowohl sehr sicherheitsorientierte als auch Anleger ein passendes Finanzprodukt finden, bei denen eine gute Rendite eher im Vordergrund steht. Um die hohe Sicherheit einiger Anlageformen zu gewährleisten, wurde in Europa und in einigen außereuropäischen Staaten schon vor längerer Zeit die sogenannte Einlagensicherung geschaffen, die manche Experten auch als Einlagengarantie bezeichnen.
Die Hauptintention der Einlagengarantie ist zu gewährleisten, dass das investierte Kapital der Anleger bei genau definierten Anlageprodukten bis zu einem gewissen Anlagebetrag vor Verlusten geschützt ist, die aufgrund einer eventuellen Insolvenz des Emittenten entstehen könnten. Die Einlagengarantie hat also die zentrale Aufgabe, den Anleger vor dem fast immer vorhandenen Emittentenrisiko zu schützen. Denn selbst so sichere Anlageformen wie das Sparbuch sind immer mit diesem Emittentenrisiko behaftet. Wichtig zu wissen ist im Zusammenhang mit der Einlagengarantie allerdings, dass diese nur für wenige Anlageformen gilt. Im Bereich der gesetzlichen Einlagensicherung, die für alle Finanzinstitute in der Europäischen Währungsunion gilt, sind das zum Beispiel nur vier Anlageprodukte, nämlich Girokonto, Festgeld, Tagesgeld und Spareinlagen (mitunter inklusive den Sparbriefen).
Wer sich als Anleger für eines dieser Produkte entscheidet, der hat zumindest die Gewissheit, dass er Anlagesummen bis zu 100.000 Euro auf jeden Fall auch dann nicht „abschreiben“ muss, falls die Bank, bei der das jeweilige Anlagekonto geführt wird, zahlungsunfähig werden sollte. Das trifft auf jede Bank zu, die ihren offiziellen Unternehmenssitz in einem Staat der Europäischen Währungsunion hat. Sollte eine solche Bank insolvent werden, so kann der Anleger sein Recht auf Rückzahlung des Guthabens geltend machen, und muss ein Geld dann auch in maximal 30 Tagen bekommen. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Einlagengarantie ist der Anleger bei den genannten Anlageprodukten also auf jeden Fall geschützt.
Vor allem bei vielen deutschen Banken ist es darüber hinaus so, dass es noch eine weitere private Einlagensicherung gibt. Diese freiwillige Einlagengarantie wird durch Einlagensicherungsfonds gewährleistet, in denen die Banken als Mitglieder tätig sind. Da die Höhe der Einlagensicherung im freiwilligen Bereich bei den meisten Einlagensicherungsfonds davon abhängig ist, über welches Eigenkapital die Mitgliedsbanken verfügen, können die Anleger hier mit deutlich höheren Summen als 100.000 Euro rechnen. Wer also zum Beispiel Anlagebeträge von 200.000 Euro, 500.000 Euro oder mehr investieren möchte, der sollte sich für eine Bank mit ausreichender privater Einlagengarantie entscheiden. (er)
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