Wie und wann Elektrogeräte versichern
– Elektrogeräteversicherung - Wirklich Sinnvoll?
Heute kann man sich als Verbraucher gerade in Deutschland gegen fast alle erdenklichen Risiken absichern. Viele Versicherungen sind sicherlich sinnvoll, andere Versicherungen fallen in den Bereich der so genannten Luxusversicherungen. Dabei ist der Begriff Luxusversicherung im Grunde nur eine etwas nettere Umschreibung für Versicherungen, die in der Regel völlig überflüssig sind. Nach Meinung der meisten Fachleute und Verbraucherberatungen fällt zum Beispiel auch die Elektrogeräteversicherung in diese Sparte.
Diese Versicherung wird heute in zunehmendem Maße immer dann angeraten, wenn man ein etwas teureres Elektrogerät erworben hat, denn verkauft werden diese Elektrogeräteversicherungen vom jeweiligen Händler, bei dem man auch das entsprechende Gerät erworben hat. So werden diese Elektrogeräteversicherungen zum Beispiel beim Kauf von Computern, Fernsehern, Waschmaschinen oder Hifi-Anlagen angeboten. Sinnvoll ist eine solche Elektrogeräteversicherung allerdings in den seltensten Fällen, denn das Verhältnis zwischen Kosten in Form der Beiträge und möglicher Leistung ist teilweise erschreckend schlecht. Zudem sind die meisten Schäden, die im Rahmen einer solchen Elektrogeräteversicherung abgesichert sind, bereits durch andere Versicherungen abgedeckt, die man ohnehin schon besitzt. Warum eine Elektrogeräteversicherung meistens völlig überflüssig ist, zeigt das folgende Beispiel. In der Regel übernimmt eine Elektrogeräteversicherung die Kosten, die aufgrund der folgenden möglichen Schadensursachen an versicherten Gerät entstehen: Diebstahl, Feuer, Überspannung, technischer Defekt des Gerätes, Wasserschaden, mutwillige Zerstörung durch Dritte (Vandalismus), fahrlässige Beschädigung und mitunter auch Schäden, die durch einen Bedienungsfehler entstehen.
Nun kann man sich einmal anhand des Beispiels Fernseher überlegen, wie realistisch und wahrscheinlich solche Schäden sind bzw. ob nicht andere Versicherungen den so eintretenden Schaden schon regulieren würden. Die abgesicherten Schäden, welche durch Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder Wasser am Fernseher entstehen können, sind zum Beispiel allesamt bereits über die ganz normale Hausratversicherung versichert. Hier wird sogar der Neuwert des Gerätes ersetzt und nicht wie bei manchen Elektrogeräteversicherungen nur der Zeitwert. Ebenfalls decken die meisten Hausratversicherungen heute auch Schäden durch Überspannung/Kurzschluss ab, meistens kostenfrei, ansonsten gegen einen geringfügig höheren Beitrag. Bleiben noch Schäden aufgrund eines defekten Gerätes oder Schäden durch Beschädigung Dritter und Bedienungsfehler. Ist das Gerät defekt, dann hat man immer eine zweijährige Herstellergarantie, völlig unabhängig von einer Elektrogeräteversicherung. Tritt der Defekt nach zwei Jahren auf, zahlt die Versicherung zwar die Reparatur, jedoch wäre man oftmals preiswerter „davon gekommen“, wenn man sich die Versicherungsbeiträge gespart hätte und von diesen Ersparnissen die Reparatur gezahlt hätte. Beschädigt zum Beispiel ein Bekannter in der Wohnung aus Versehen den Fernseher, so wird der Schaden von dessen Haftpflichtversicherung reguliert – auch hier ist die Elektrogeräteversicherung also überflüssig. Und ein Schaden aufgrund eines Bedienungsfehlers? Am besten überlegen Sie einmal selber, was das für eine falsche Bedienung sein könnte, die zu einem dauerhaften Schaden eines Fernsehers führen sollte? Allzu viele Möglichkeiten gibt es hier nicht, wenn Sie den Fernseher nicht gerade über dem offenen Kamin aufstellen.
(er)
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