Erhöhungen des Versicherungsschutzes durch die Nachversicherungsgarantie
– Vertragsbestandteile zum Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen
Ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist bei den meisten Versicherungen die Versicherungssumme bzw. allgemeiner gesagt die Höhe des Versicherungsschutzes. Besonders bei den Personenversicherungen, wie zum Beispiel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Wahl des „passenden“ Versicherungsschutzes sehr wichtig. Denn im Schadensfall kann unter Umständen die finanzielle Existenz davon abhängen, ob zuvor der richtige Versicherungsschutz gewählt worden ist.
Am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet das, dass die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente genau kalkuliert werden muss. Denn im Falle einer Berufsunfähigkeit muss diese Rente das wegfallende Einkommen möglichst vollständig ersetzen können. Ohnehin ist die auch kurz als BU bezeichnete Berufsunfähigkeitsversicherung in dem Zusammenhang ein sehr gutes Beispiel, da es sich um eine heute sehr wichtige private Versicherung handelt. Bei der BU wird deutlich, dass die Versicherten generell auf viele Details achten müssen. So ist es bei der BU zum Beispiel so, dass es unbedingt ein Vertragsbestandteil sein sollte, dass der Versicherer auf sein sogenanntes abstraktes Verweisungsrecht verzichtet. Eine weitere Vertragsklausel, die besonders im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig ist, ist die Nachversicherungsgarantie. Es handelt sich dabei im Prinzip um die Zusage des Versicherers, dass der Versicherungsschutz bei einer bereits bestehenden Versicherung problemlos erhöht werden kann. In dem Zusammenhang geht es vor allem darum, dass diese Erhöhung des Versicherungsschutzes durchgeführt werden kann, ohne dass der Versicherer eine erneute Prüfung der Gesundheit vornehmen lässt, was bei Neuabschlüssen stets der Fall ist.
Allerdings kann auch bei Vereinbarung einer solchen Nachversicherungsgarantie die Versicherungsleistung, also in diesem Fall die BU-Rente, nicht nach Belieben erhöht werden, sondern es müssen bestimmte Gründe vorliegen. Diese Gründe, die eine Erhöhung der Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zulassen, müssen vertraglich festgehalten werden. Darüber hinaus gilt die Nachversicherungsgarantie in der Regel nur bis zu einem bestimmten Alter (des Versicherten) bzw. bis zu einer festgelegten Maximalrente. Ein großer Vorteil der Nachversicherungsgarantie ist der Verzicht auf die neuerliche Gesundheitsprüfung. Der Versicherte muss also nicht befürchten, dass er aufgrund von Erkrankungen, die beim Erstantrag noch nicht vorhanden waren, nun keine Höherversicherung mehr durchführen könnte oder der Vertrag gar gekündigt wird. Der weitere Vorteil besteht darin, dass durch die mögliche Anpassung der BU-Rente die Absicherung der Arbeitskraft den aktuellen Werten „angepasst“ werden kann. Denn zum Beispiel Berufseinsteiger müssen in der Regel ein (deutlich) geringeres Einkommen absichern, als es später beispielsweise nach 20 Berufsjahren der Fall ist. (er)
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