Voraussetzungen und Höhe einer EU Rente
– Warum eine Erwerbsunfähigkeitsrente sinnvoll ist
Das Sozialversicherungssystem umfasst in Deutschland mehrere Arten von Absicherungen, die vom Staat für seine Bürger automatisch vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung. Ein weiterer Teil des Sozialversicherungssystems ist ebenso die Erwerbsunfähgikeitsrente, welche seit dem 01.01.2001 auch als EU-Rente bezeichnet wird.
Da Jeder auf unvorhersehbarer Art und Weise aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig werden und damit seine Arbeit verlieren kann, ist die Erwerbsunfähigkeitsrente eine sehr sinnvolle Sache, um zumindest finanziell eine Grundabsicherung trotz fehlendem Einkommen vorzunehmen.
Die EU-Rente kann jeder Bürger beantragen, der nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen kann, sei es aus körperlichen oder psychischen Gründen. Es gibt allerdings eine weitere Voraussetzung, um die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen zu können, nämlich dass vor dem Ereignis, welches zur Erwerbsunfähigkeit geführt hat, mindestens ein dreijähriges versicherungspflichtiges Berufsverhältnis bestanden hat bzw. in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate eine Beitragspflicht bestanden hat.
Die Höhe der zu erwartenden EU-Rente ist dann abhängig vom letzten Nettoeinkommen als auch von der Dauer der bisher erfolgten Einzahlungen in das Sozialversicherungssystem. Kann der Betroffene noch bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten, erhält er jedoch keine Erwerbsunfähigkeitsrente wegen voller Erwerbsminderung, sondern die so genannte Erwerbsminderungsrente. Beide Rentenarten werden zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt, anschließend wird geprüft, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind, oder sich der Zustand des Versicherten evt. doch wieder verbessert hat.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist also insgesamt natürlich sehr sinnvoll, da durch den Wegfall der teilweisen oder vollständigen Arbeitskraft auch das Einkommen mit einem Male wegfällt und der Betroffene ansonsten keine Einkünfte mehr hätte bis zu evt. Rentenzahlung mit Eintritt des Rentenalters. Da die Höhe der gesetzlichen EU-Rente allerdings nur ca. 65 Prozent des bisherigen Nettoeinkommen beträgt, sollte man zuvor ergänzend auf jeden Fall noch eine private Absicherung vornehmen. Dieses kann durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geschehen, mit Hilfe derer man wiederum zusammen mit der Erwerbsunfähigkeitsrente den bisherigen Lebensstandard halten kann. (er)
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