Schulden beim Finanzamt

– Abzahlungsmögkichkeiten von Steuerschulden beim Finanzamt prüfen

Schulden haben heute immer mehr Menschen. Solange man eine Lösung findet, diese wieder zurück zu zahlen, ist das auch alles gar kein Problem. Schwierig wird es allerdings, wenn man die Schulden ausgerechnet beim Finanzamt aufweist. Unternehmen werden regelmäßig geschlossen, wenn sie ihre Verbindlichkeiten dem Finanzamt gegenüber nicht bezahlen können. Aber auch Privatpersonen werden nicht mit Samthandschuhen angefasst.

Kommt es trotz Mahnungen und mehrfacher Zahlungsaufforderungen nicht zu einer Zahlung, so muss man davon ausgehen, dass das Finanzamt härtere Geschütze auffahren wird. Eine Pfändung des Kontos ist dabei wohl die gängigste Form, um die ausstehenden Schulden einzutreiben. Da man in einem solchen Fall nicht mehr an sein Guthaben auf dem Konto heran kommt und keine Zahlungen mehr ausgeführt, keine Lastschriften mehr zugelassen werden dürfen, muss man sich schnellstens um eine Lösung bemühen. Am besten ist es dabei, wenn man sich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung setzt. In der Regel kann man hier eine gütliche Einigung, beispielsweise in Form einer Ratenzahlung treffen. Der Schuldner muss sich dann allerdings auch in jedem Fall an die vereinbarte Ratenzahlung halten, da andernfalls das Konto schneller wieder gesperrt wird, als die Pfändung aufgehoben wurde.

Denn diese Aufhebung der Pfändung wird grundsätzlich nur unter Vorbehalt erfolgen. Sollten die Ratenzahlungen nicht eingehalten werden, wird das Konto unverzüglich erneut gesperrt. Wenn man sich jedoch an die Ratenzahlung hält und mit dem Finanzamt entsprechend verhandelt hat, kann dieses mitunter auch die Säumniszuschläge oder einen Teil von diesen erlassen. Dies liegt allerdings immer im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter und wird, wenn überhaupt, nur dann ermöglicht, wenn die Ratenzahlung einwandfrei verlief. Wer sich allerdings auf zahlreiche Mahnungen und dergleichen hin nicht meldet, der darf auch nicht mit Verständnis seitens des Finanzamts rechnen. Denn grundsätzlich sind die Schulden beim Finanzamt sofort und binnen der angegebenen Fristen zu begleichen, da es sich hier eben um Steuermittel handelt, die dem Staatshaushalt zur Verfügung stehen müssen. (er)

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