Förderung und Besteuerung privater Altersvorsorge

– Freibeträge nach dem Alterseinkünftegesetz nutzen

In Deutschland ist die Altersvorsorge ein wichtiges Thema, denn immerhin sind die gesetzlichen Renten, die Bürger hierzulande erwarten können, in den vergangenen Jahrzehnten fast kontinuierlich gesunken. Immer wieder gibt es neue Gesetze oder Verordnungen, die zumindest einen Teil der Altersvorsorge regeln. Ein relativ neues Gesetz ist in diesem Hinblick das sogenannte Alterseinkünftegesetz. Dieses stellt mittlerweile einen großen Teil der Altersvorsorge in Deutschland dar, wobei es hier unter anderem auch um die private Vorsorge geht.

Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes ist es beispielsweise so, dass mittlerweile nicht mehr vom Dreisäulenmodell, sondern vom sogenannten Drei-Schichten-Modell gesprochen wird. Gemeint ist damit, dass die Altersvorsorge aus drei Teilen besteht, nämlich vor allem aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der betrieblichen Altersvorsorge nebst staatlicher Förderung in Form der Riester bzw. Rürup-Rente sowie der privaten Altersvorsorge, die natürlich mittlerweile einen sehr großen Stellenwert einnimmt. Im Alterseinkünftegesetz ist also unter anderem geregelt, wie der Aufbau der Gesamtvorsorge in Deutschland im Idealfall stattfinden sollte. Ein weiteres Kernelement des Alterseinkünftegesetzes ist, dass viele Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich berücksichtigt werden. Dies ist zum Beispiel bei der Rürup-Rente oder auch zum Teil bei der Riester-Rente so, denn immerhin können Sparer hier einen größeren Teil ihrer eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Insgesamt enthält das Alterseinkünftegesetz also zahlreiche Elemente, die sich auf direkte oder indirekte Weise auf die Altersvorsorge auswirken. Der Bürger bemerkt zwar in der Praxis wenig von diesen Vorschriften, jedoch sind die Auswirkungen in den vergangenen Jahren durchaus nicht unwesentlich gewesen. Eine wichtige Änderung war dabei sicherlich die zuvor beschriebene Neuordnung der Altersvorsorge, die jetzt auf dem Drei-Schichten-Modell basiert. Dieses Modell ist so aufgebaut, dass es aus der gesetzlichen Rentenversicherung plus der Basisrente besteht, die innerhalb der ersten Schicht die Grundvorsorge darstellt.

In der zweiten Schicht werden dann die betriebliche Altersvorsorge sowie die Riester-Rente als staatliche Förderung aufgeführt. Die dritte Schicht ist mit der vorherigen dritten Säule vergleichbar, denn hier ist es die private Altersvorsorge, die möglichst alle Lücken schließen soll, die sich aus dem vorherigen Einkommen und der gesetzlichen Rente nebst einer eventuellen Betriebsrente ergeben. Meistens ist es heutzutage so, dass die private Altersvorsorge die Aufgabe hat, durchschnittlich zwischen 20 und 40 Prozent der Differenz zwischen letztem Einkommen und gesetzlicher Rente ausgleichen zu müssen. Zusammenfassend betrachtet wird das Alterseinkünftegesetz allerdings kaum die letzte Gesetzesänderung sein, die in den kommenden Jahren die Altersvorsorge in Deutschland betreffen wird. (er)

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