Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
– Möglichkeiten der privaten Absicherung von Arbeitslosigkeit bei Selbständigen
Im Bereich der Sozialversicherung gibt es einige grundsätzliche Risiken, gegen die zumindest alle Arbeitnehmer abgesichert sind. Dazu zählen zum Beispiel Krankheiten oder auch Unfälle am Arbeitsplatz. Auch für die spätere Altersvorsorge wird in Form der gesetzlichen Rentenversicherung gesorgt. Darüber hinaus ist auch die mögliche Arbeitslosigkeit ein hohes Risiko, welches im Grunde fast jeder Arbeitnehmer tragen muss.
Gegen die finanziell negativen Folgen der Arbeitslosigkeit ist jeder abhängig Beschäftigte automatisch versichert, nämlich durch die Arbeitslosenversicherung, die ebenfalls ein Teil der Sozialversicherung ist. Allerdings gibt es diesen automatischen Schutz nur für abhängig beschäftigte Personen, während Selbstständige und Freiberufler nicht automatisch versichert sind. Dennoch haben Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Möglichkeit, sich gegen eine eventuelle Arbeitslosigkeit zu versichern. Es gibt für Selbstständige und Freiberufler grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Die eine Möglichkeit ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung über die Agentur für Arbeit. Dabei handelt es sich im Prinzip um genau die Versicherung, in der auch alle abhängig Beschäftigten automatisch versichert sind. Allerdings können nicht alle Selbstständigen diese Versicherung nutzen, denn eine wichtige Voraussetzung besteht darin, dass es keine „Lücke“ zwischen der vorherigen Absicherung als Beschäftigter und der nun geplanten Absicherung als Selbstständiger gibt.
Das bedeutet im Grunde, dass sich nur solche Selbstständigen freiwillig versichern können, die zuvor abhängig beschäftigt waren. Wer hingegen zum Beispiel direkt nach der Ausbildung oder nach dem Studium selbstständig wird, kann in diesem Bereich keine freiwillige Versicherung nutzen. Sollte das der Fall sein, gibt es jedoch noch eine weitere Möglichkeit, wie man sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern kann. Und zwar gibt es - wenn auch relativ wenige - Anbieter, die eine rein private Arbeitslosenversicherung anbieten. Dabei handelt es sich um einige Versicherungsgesellschaften, die einen solchen Schutz als privaten Versicherungsvertrag anbieten.
Der Kunde kann sich hier also für den Fall versichern, dass er zum Beispiel als Selbstständiger arbeitslos werden sollte. In aller Regel sind die Leistungen der Versicherung auf ein Jahr beschränkt, wie es auch bei der „normalen“ Arbeitslosenversicherung der Fall ist. Wer also als Selbstständiger arbeitslos wird, wird aufgrund der privaten Versicherung keineswegs ein Leben lang einen bestimmten monatlichen Betrag erhalten, falls er dauerhaft arbeitslos sein sollte. Aber dennoch ist die Versicherung eine gute Alternative, um zumindest die ersten Monate der Arbeitslosigkeit keine größeren finanziellen Probleme zu haben. (er)
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