Fristen und Voraussetzungen beim Versicherungsvertrag kündigen
– Wichtige Besonderheiten von Policen beachten
Grundsätzlich haben Versicherungsnehmer natürlich zu bestimmten Terminen und unter Einhaltung von Fristen die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. In Bezug auf die Kündigung des Versicherungsvertrages gibt es allerdings fast immer einige Besonderheiten zu beachten, da sich die verschiedenen Versicherungsarten unter anderem im Hinblick auf die Kündigungsfrist unterscheiden können. Darüber hinaus sind einige wichtige Punkte zu beachten, damit die Kündigung auch wirksam ist und für den Versicherungsnehmer keine Nachteile beinhaltet.
Bei den meisten Versicherungsverträgen ist es heutzutage so, dass diese eine Laufzeit von einem Jahr haben. Die Kündigungsfrist beträgt dann meistens einen Monat zum Ende der Laufzeit hin, wobei es davon durchaus abweichende Regelungen geben kann. Daher ist es wichtig, sich bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, mit welcher Frist der jeweilige Versicherungsvertrag gekündigt werden kann. Versicherungsverträge mit einjährigen Laufzeiten und der genannten Kündigungsfrist gibt es insbesondere im Bereich der Sachversicherungen, wie zu Beispiel bei der Hausrat- oder der Privathaftpflichtsicherung. Insbesondere bei denjenigen Versicherungen, die in den Bereich der Personenversicherungen fallen, können mitunter andere Kündigungsfristen gelten. So ist es beispielsweise bei der privaten Renten- sowie der Kapitallebensversicherung so, dass der Vertrag meistens jederzeit gekündigt werden kann. Allerdings gibt es bei diesen Versicherungen die Besonderheit zu beachten, dass eine vorzeitige Kündigung für den Vertragsinhaber deutliche finanzielle Nachteile beinhalten kann.
Neben der ordentlichen Kündigung, die stets beinhaltet, dass die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird, gibt es auch noch verschiedene Gründe, die zu einer sogenannten außerordentlichen Kündigung führen können. Die außerordentliche Kündigung wird oftmals auch als Sonderkündigung bezeichnet. Am Beispiel der Autoversicherung kann sehr gut verdeutlicht werden, unter welchen Voraussetzungen es ein Recht zur Sonderkündigung geben kann. Eine Möglichkeit der Sonderkündigung besteht im Grunde bei allen Versicherungsarten dann, wenn der Versicherer den zu zahlenden Beitrag in Zukunft erhöhen möchte, ohne dass eine Erweiterung der Leistungen stattfindet.
In diesem Fall haben die Versicherten normalerweise immer die Möglichkeit, mindestens innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat nach der Bekanntgabe der Beitragserhöhung eine Sonderkündigung vorzunehmen. Bei der Autoversicherung gibt es darüber hinaus noch einen weiteren Kündigungsgrund, der zur sofortigen Kündigung berechtigt. Dies ist nämlich der Fall, wenn es einen Schadensfall gegeben hat, der dem Versicherer gemeldet wurde. Unabhängig davon, ob die Regulierung dieses Schadens zur Zufriedenheit des Versicherungsnehmers stattfindet oder nicht, kann dieser von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. (er)
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