Teuer erkaufte Kontoüberziehung möglichst meiden

– Unterschied Geduldete Überziehung und Dispokredit

Die meisten Verbraucher haben bei ihrem Girokonto auch die Möglichkeit, dieses zu überziehen. In den meisten Fällen wird dem Kontoinhaber auf Wunsch von der Bank ein Dispokredit zur Verfügung gestellt, der zwar theoretisch nur zur Überbrückung von kurzfristigen Engpässen die Liquidität betreffend genutzt werden soll, in der Praxis aber nicht selten vom Kontoinhaber über viele Jahre hinweg in Anspruch genommen wird.

Zwei Voraussetzungen muss man zum Erhalt des Dispokredites mindestens erfüllen, nämlich zum einen regelmäßige Einkünfte haben, am besten ein Festgehalt, und zum anderen eine nicht negative Schufa-Auskunft vorweisen können. Der Dispositionskredit wird also nicht automatisch mit dem Girokonto zur Verfügung gestellt, sondern es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kontoinhaber, dass ein Kreditrahmen in bestimmter Höhe zur Verfügung gestellt wird. Den Dispositionskredit kann man von daher also auch als genehmigten Kreditrahmen oder als genehmigte mögliche Kontoüberziehung bezeichnen. Im Unterschied dazu existiert in der Praxis noch die so genannte geduldete Überziehung des Girokontos. Das Wort „geduldet“ bezieht sich darauf, dass die Bank die Überziehung des Girokontos zulässt, obwohl keine Vereinbarung darüber besteht wie beim Dispokredit, dass eine Überziehung stattfinden kann. Denn grundsätzlich ist ein Girokonto im Haben zu führen, ein Recht auf eine mögliche Überziehung besteht seitens des Kontoinhabers keineswegs, denn die Überziehung gleicht einer Kreditvergabe, man nimmt also faktisch fremdes Geld in Anspruch.

Bei der geduldeten Überziehung gibt es zwei Varianten, nämlich die Überziehung des Girokontos ohne Vorhandensein eines Dispokredites und die geduldete Überziehung, die vom Betrag her den vereinbarten Dispokredit überschreitet. Ob die Überziehung jeweils zugelassen wird oder nicht, hängt vom Einzelfall ab und ist reiner Ermessensspielraum der Bank. Aber auch wenn eine Überziehung geduldet wird kann die Bank täglich vom Kunden fordern, dass er das Konto wieder ausgleicht, zumindest den überzogenen Betrag. Auch von den Kosten her gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen einem zugesagten und genehmigten Dispositionskredit und einer geduldeten Überziehung des Kontos.

Für die Inanspruchnahme eines Dispokredites zahlt der Kunde nämlich „lediglich“ Sollzinsen, während bei der geduldeten Überziehung noch ein Aufschlag hinzu kommt, der als Überziehungszins bezeichnet wird. Der Zinssatz für nicht vereinbarte Überziehungen ist in der Regel rund fünf Prozent höher, als der ohnehin schon recht hohe Zinssatz bei vereinbarter Führung des Girokontos im Soll. Für die Inanspruchnahme des vereinbarten Dispokredites zahlt man je nach Anbieter zwischen 10 und 14 Prozent, während man für geduldete Überziehungen mit einem Zinssatz zwischen 15 und 19 Prozent rechnen muss. Überzieht man sein Girokonto beispielsweise kontinuierlich um 5.000 Euro, dann zahlt man bei einem Dispokredit im Jahr durchschnittlich 600 Euro an Zinsen, während es bei einer geduldeten Überziehung rund 850 Euro sind.
(er)

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