Voraussetzungen einer Geldanlage in der Schweiz
– Das Bankgeheimnis wird in der Schweiz noch deutlich größer geschrieben
Immer mehr Menschen entscheiden sich heutzutage für die Geldanlage in der Schweiz. Dabei denken viele zunächst an die Steuerhinterziehung und die bekannten Nummernkonten. Doch auch in der Schweiz ist es nicht mehr möglich, noch völlig anonym zu bleiben. Allerdings wird hier das Bankgeheimnis noch deutlich größer geschrieben, als hierzulande. In Deutschland kann seit einiger Zeit jede Behörde Einblick in die eigenen Konten nehmen.
Neben den typischen Stammdaten wie Name und Adresse, sowie Kontonummern müssen die Banken auf Anfrage bestimmter Behörden auch Einsicht in die Kontenbewegungen geben. Das heißt also, dass der deutsche Bankkunde zum gläsernen Bankkunden geworden ist, was verständlicherweise nicht unbedingt jedem recht ist. Legt man sein Geld nun aber in der Schweiz an, haben die deutschen Behörden nahezu keine Chance, Einblick in die Konten zu erhalten. Hierzu müsste zunächst einmal um Amtshilfe bei den Schweizer Behörden gebeten werden. Diese wird aber nur dann gewährt, wenn ein Verdacht auf einen Straftatbestand vorliegt. Dabei muss es sich aber um eine Straftat handeln, die auch in der Schweiz als solche angesehen wird. Hier ist es zum Beispiel nicht strafbar, Steuern zu hinterziehen. Wird nun dieser Verdacht gegen einen Deutschen geäußert und die deutschen Behörden bitten in der Schweiz um Amtshilfe, werden sie voraussichtlich abgewiesen. Ausnahme gilt hier, wenn ein begründeter Verdacht wegen Geldwäsche vorliegt.
Doch nicht jeder Mensch, der in der Schweiz Gelder anlegt, wird dabei auch automatisch zum Steuersünder. Vielmehr fallen auch hierzulande Kapitalertragssteuern an. Diese werden direkt von den Erträgen einbehalten und dann an die zuständigen Finanzbehörden in den jeweiligen Wohnländern weiter geleitet. Dabei werden jedoch keine Namen angegeben, sodass das Finanzamt nicht weiß, von welchem Steuerzahler diese Steuern kommen. Der deutsche Anleger in der Schweiz umgeht somit aber auch nicht die deutschen Steuern, sondern zahlt diese normal weiter, nur dass sein Name eben nicht ersichtlich wird.
Damit man den Geldfluss nicht nachvollziehen kann, lohnt es sich aber, das Geld bar in die Schweiz zu bringen. Hier sind bestimmte Grenzwerte zu beachten, über die man sich vorab erkundigen sollte. Die Schweizer Banken verlangen dann jedoch einen Nachweis, woher das Geld stammt, um Geldwäsche ausschließen zu können. Dabei reicht aber meist der Kontoauszug aus, auf dem die Barabhebung verzeichnet ist. (er)
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