Steuerfreie Zinserträge auf Geldanlage
– Eine steuerfreie Geldanlage gibt es nicht
Wer sein Geld gewinnbringend anlegen möchte, der möchte oftmals vermeiden, hierbei Steuern zu zahlen. Doch gibt es überhaupt eine steuerfreie Geldanlage? Im Grunde genommen kann man diese Frage mit einem klaren Nein beantworten, denn grundsätzlich gilt, dass alle Einnahmen zu versteuern sind und damit auch Zinserträge. Bisher gab es eine gewisse Steuerfreiheit bei Anlagen in Aktien und Wertpapiere.
Wurden diese für mindestens ein Jahr gehalten, so konnte man davon ausgehen, dass keine Steuern hierauf zu zahlen sind. Wer sich heute noch für eine solche Geldanlage entscheidet, hat diese Chance ebenfalls. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 ist dies jedoch eindeutig zu Ende, denn dann werden sämtliche Veräußerungsgewinne aus Aktien und anderen Wertpapieren ebenfalls versteuert. Die Abgeltungssteuer wird in Höhe von 25 Prozent erhoben, hinzu kommen der Soli-Zuschlag sowie die Kirchensteuer. Selbst bei den herkömmlichen Geldanlagen, beispielsweise auf dem Sparbuch oder dem Fest- bzw. Tagesgeld Konto kann man nicht von Steuerfreiheit ausgehen. Hierbei wird nämlich auf die Zinserträge eine Steuer erhoben.
Diese Kapitalertragssteuer kann nur dann umgangen werden, wenn man generell von der Steuerzahlung befreit ist, beispielsweise weil das Einkommen zu gering ist. In diesen Fällen muss man eine Freistellungserklärung vom Finanzamt beifügen, um die Steuern umgehen zu können. Ebenfalls kann ein Freistellungsauftrag an die Bank erteilt werden. Bis zu 801 Euro Zinsen kann man jährlich steuerfrei erhalten. Dies gilt allerdings für sämtliche Zinsen aus allen Geldanlagen, nicht nur für die Zinsen einer einzelnen Bank.
Kann man derartige Erklärungen vorlegen, wird die Kapitalertragssteuer nicht fällig. Sollte eine solche Erklärung der Bank nicht vorliegen, so muss man davon ausgehen, dass diese die anfallende Kapitalertragssteuer direkt von den ausgezahlten Zinsen einbehält und ans Finanzamt weiter leitet. Dann kann man sich die Steuern allerdings im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurück erstatten lassen. Auch bei einer Geldanlage im Ausland wird diese Steuer direkt von den Banken einbehalten und demzufolge ans Finanzamt weiter geleitet. Diese Steuer wird man sich jedoch in der Regel nicht zurück holen, weil man schließlich das Geld im Ausland vor den Blicken des deutschen Fiskus bewahren will.
(er)
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