Gemeinsames Girokonto
– Ein gemeinsames Girokonto immer öfter als Zweitkonto
Bisher kannte man bei Paaren eigentlich ausschließlich das gemeinsame Girokonto. Auf diesem gingen sämtliche Einnahmen aus beruflichen Tätigkeiten beider Partner ein und auch die Ausgaben wurden von diesem Konto bestritten. Allerdings bot ein solches gemeinsames Konto den Nachteil, dass keiner der Partner unbemerkt vom anderen Bargeld abheben oder Überweisungen ausführen konnte. Auch die Abhängigkeit, in der sich immer mehr Frauen sahen, die ihren Beruf für die Elternpflichten aufgegeben haben, zeigte sich immer deutlicher, sodass das gemeinsame Girokonto heute zwar immer noch vorhanden ist, allerdings häufig als Zweitkonto.
Dabei behält jeder Partner sein eigenes Girokonto, das ohnehin in der Regel schon vor der Eheschließung oder dem Zusammenziehen bestand. Auf diese Konten werden dann die Gehälter aus der beruflichen Tätigkeit überwiesen und so kann man stets über sein eigenes Geld verfügen. Beide Partner überweisen dann monatlich einen Betrag in bestimmter Höhe auf das gemeinsame Konto, von dem auch die gemeinsamen Ausgaben bezahlt werden.
Der Vorteil bei dieser Variante besteht darin, dass ein Partner dem anderen auch einmal ein Geschenk kaufen oder dieses bestellen kann, ohne dass der andere sofort auf dem Kontoauszug sieht, wie viel dieses gekostet hat. Ebenfalls kann diese Lösung bei einer Trennung durchaus sinnvoll sein, da keiner der Partner das Konto des anderen abräumen kann. Man behält sein Geld dann eben einfach auf dem eigenen Konto und kann von dort aus notwendige Ausgaben begleichen, ohne dass der Partner in der Trennungsphase, die oft zur Schlammschlacht wird, den anderen Partner völlig mittellos stehen lassen kann.
Sinnvoll ist es allerdings, sich bei allen Konten für kostenfreie Varianten zu entscheiden. Diese Konten sind jedoch meist an regelmäßige monatliche Geldeingänge in bestimmter Höhe gebunden. So kann man sich für ein mit derartigen Bedingungen verbundenes Konto nur dann entscheiden, wenn man diesen Geldeingang auch erzielen kann. Regelmäßig wird der Geldeingang aber auch dann erreicht, wenn beide Partner die Kosten für Miete, Strom oder Telefon auf das gemeinsame Konto überweisen und bei vielen Banken gelten auch recht geringe Beträge als ausreichender Geldeingang, sodass diese mit dem eigenen Einkommen durchaus erreicht werden können.
(er)
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