Falsche Angaben zur Gesundheit kann Versicherungsschutz gefährden
– Gesundheitsprüfung bei Versicherungen und was muss angegeben werden
Viele Versicherungen können Verbraucher ohne größere Nachfragen abschließen, wie zum Beispiel eine Hausratversicherung oder eine Privathaftpflichtversicherung. Es gibt aber auch einige Versicherungen, bei denen der Versicherer zunächst erfahren möchte, ob ein erhöhtes Versicherungsrisiko besteht.
Dies ist vor allen Dingen bei den sogenannten Personenversicherungen der Fall, wie zum Beispiel bei der privaten Unfallversicherung, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und bei der Lebensversicherung. Bei diesen Versicherungen muss der Antragsteller meistens zunächst einige Fragen zu seiner Gesundheit beantworten, die je nach Versicherer sehr umfangreich und detailliert sein können. Durch diese Fragen möchte der Versicherer feststellen, ob es ein erhöhtes Risiko gibt, dass der Versicherungsfall eintritt. Sollte ein solches erhöhtes Risiko festgestellt werden, fordert der Versicherer entweder einen Risikoaufschlag auf die Versicherungsprämie oder er lehnt den Antrag ab.
Grundsätzlich hat der Antragsteller die Pflicht, die gestellten Fragen zu beantworten, denn sonst würde der Versicherer den Antrag sofort ablehnen. Die Fragen müssen selbstverständlich auch wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dazu gehört nicht nur, dass keine falschen Angaben gemacht werden, sondern die Angaben müssen auch vollständig sein. Es ist also nicht nur verboten, zum Beispiel bei einer aufgeführten Krankheit „nein“ anzukreuzen, obwohl man diese Krankheit hatte oder noch hat, sondern man darf auch keine Krankheit verschweigen, nach der offen gefragt wird. Trotz dieser Vorgabe lassen manche Versicherte immer wieder einige Angaben weg, weil sie entweder befürchten abgelehnt zu werden oder einen nicht so hohen Beitrag zahlen möchten.
Sowohl die Falschangabe als auch das bewusste Weglassen von Angaben ist jedoch mit einem hohen Risiko verbunden. Denn sollte der Versicherer im Leistungsfall entdecken, dass falsche Angaben gemacht wurden, verliert der Versicherte nicht selten den gesamten Versicherungsschutz. Falsche oder fehlende Angaben können also definitiv den Versicherungsschutz gefährden. Diese Tatsache stellt durchaus in der Praxis ein Problem dar, denn oftmals lässt man einige Angaben gar nicht vorsätzlich weg, jedoch ist die negative Konsequenz dann mitunter die gleiche, als wenn wissentlich bestimmte Angaben nicht gemacht wurden. Wenn also zum Beispiel gefragt wird, welche Krankheiten der Antragsteller in den letzten fünf Jahren hatte, dann müssen im Prinzip wirklich alle ärztlich dokumentierten Erkrankungen aufgeführt werden, vom Beinbruch bis zum harmlosen Schnupfen. Nur so kann man auf der sicheren Seite sein, dass der Versicherer im Schadensfall nicht bemängelt, dass eine Krankheit nicht aufgeführt worden ist. (er)
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