Beachtenswerte Gesundheitsreform-Änderungen in 2011
– Mehrkosten bei Krankenversicherung vergleichen
Die Änderungen im Rahmen der Gesundheitsreform sind nun beschlossen und werden ab Januar 2011 in Kraft treten. Sowohl für den Bereich der GKV als auch für den Bereich der PKV kommen auf die Bürger einige Änderungen zu. Dabei betreffen die geplanten Änderungen jeweils immer entweder das eine oder das andere Krankenversicherungssystem (PKV oder GKV). Bezüglich der PKV gibt es zwei wesentliche Änderungen, die vor allem für die bislang gesetzliche Versicherten einen großen Vorteil bedeuten könnten.
Eine Änderung betrifft die Wechselmöglichkeit von der GKV in die PKV. Bislang war es so geregelt, dass Arbeitnehmer erst dann in die PKV wechseln durften, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei Jahren hintereinander überschritten wurde. Nach der Änderung ist es ab 2011 nun so dass es bereits ausreicht, wenn diese Grenze einmal überschritten wurde. Somit wird ein Wechsel für viele Verbraucher, die um diese Grenze „herum“ verdienen leichter. Eine weitere Änderung geht ebenfalls in diese Richtung, denn die Versicherungspflichtgrenze wird erstmalig überhaupt gesenkt und nicht erhöht. Ziel dieser Änderungen ist vor allem den Wechsel in die PKV zu erleichtern und somit auch den Wettbewerb unter den Krankenkassen zu erhöhen. Im Bereich der GKV kommen auf die Versicherten ebenfalls Änderungen zu.
Die gravierendste Änderung ist sicherlich die beschlossene Erhöhung des Beitragssatzes zur GKV. Der Beitragssatz wird insgesamt von derzeit 14,9 Prozent auf zukünftig 15,5 Prozent erhöht werden. Dabei gilt zudem, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht zur Hälfte an diesem Beitragssatz beteiligen, sondern die Arbeitnehmer müssen davon 8,2 Prozent tragen und die Arbeitgeber nur 7,3 Prozent. Zudem wird der Arbeitgeberanteil zukünftig festgeschrieben, er kann also bei allgemeinen Erhöhungen des Beitragssatzes nicht erhöht werden. Eine weitere Änderung, die bei nicht wenigen gesetzlich Krankenversicherten ebenfalls dazu führen wird, dass die Krankenversicherung insgesamt teurer wird, ist die Änderung bezüglich der Zusatzbeiträge, welche die Krankenkasse verlangen kann.
Bislang durfte der Zusatzbeitrag ein Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten nicht überschreiten. Ab 2011 dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe berechnen. Allerdings gibt es dann einen Sozialausgleich aus Steuermitteln, wenn der Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent vom Einkommen des Versicherten beträgt. Dennoch kann sich im Vergleich zu bisher die Belastung durch den Zusatzbeitrag natürlich verdoppeln. Bisher haben noch nicht viele Krankenkassen angekündigt einen Zusatzbeitrag zu berechnen, was sich aber natürlich jederzeit ändern kann. Insgesamt bedeuten die ab 2011 in Kraft tretenden Änderungen im Krankenversicherungs-Bereich also für die Bürger vor allem mehr Kosten. Ob das auch die versprochenen besseren bzw. stabil bleibenden Leistungen im Bereich der GKV zur Folge hat bleibt abzuwarten. (er)
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