Girokonto fristgerecht kündigen

– Bevor man ein Bankkonto kündigt, sollte man gewisse Dinge bedenken

Die Gebühren für Girokonten liegen zwischen den verschiedenen Instituten weit auseinander. Viele Kunden führen ihr Konto auch heute noch bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die monatlich bis zu 8 Euro Kontoführungsgebühren verlangen. Auf der anderen Seite nutzen viele Kunden bereits Online-Banking, da dies bequemer ist, denn die Öffnungszeiten der Banken vor Ort sind nur wenig Kundenfreundlich. So werden Überweisungen und das Abholen von Kontoauszügen online erledigt, ein Berater ist hierzu nur noch selten nötig.

Daher nutzen viele Menschen heute bereits die Angebote von Direktbanken für die kostenlose Kontoführung. Hier fallen weder Kontoführungsgebühren noch Gebühren pro Überweisung oder für die ec-/Maestro-Karte an. Dies nehmen viele Kunden zum Anlass, das bestehende Girokonto zu kündigen. Bevor jedoch die Kündigung an die Bank geschickt wird, sollte einiges erledigt werden. Da viele Bezahlungen heute nur noch unbar erledigt werden, hat wohl jeder eine große Anzahl an Abbuchungen auf seinem Konto. Ob die Miete, das Telefon oder der Stromversorger, allen Anbietern wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, damit die Gebühren direkt dem Konto belastet werden können. Wird das Konto nun aufgelöst, können die Abbuchungen nicht mehr erfolgen. Der Anbieter erhält von der Bank die Information: "Konto erloschen". Hierdurch können Kunden in Zahlungsverzug kommen, oftmals werden hier sogar hohe Gebühren für Rücklastschriften berechnet. Um dies zu umgehen, sollte jeder, der sein Konto wechseln möchte, zuvor eine Aufstellung machen, wem eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Hierzu können die Kontoauszüge herangezogen werden, denn viele Abbuchungen finden monatlich statt.

Vergessen sollte man in diesem Zusammenhang aber auch nicht die Zahlungen, die nur einmal oder zweimal pro Jahr getätigt werden, so zum Beispiel bestimmte Versicherungen, aber auch die Zahlungen an die GEZ. Ist diese Aufstellung fertig, sollte anschließend das neue Konto eröffnet werden. So erhält man gleich die Kontoverbindung. Die neuen Bankdaten sollten dann umgehend an die jeweiligen Abbucher versendet werden. Viele Banken bieten hierzu vorbereitete Schreiben, wo nur noch der Empfänger und ggf. die Kunden- oder Abo-Nummer einzutragen sind. Viele Abbucher bieten aber auch die Möglichkeit, die Änderung der Bankverbindung per Internet mitzuteilen. In der Regel wird bereits die nächste Abbuchung dann vom neuen Konto erfolgen.

Bis alle Abbuchungen und auch der Lohn auf das neue Konto umgemeldet sind, sollte das alte Konto noch bestehen bleiben. Erst wenn wirklich alle Abbucher vom neuen Konto einziehen, kann das alte gelöscht werden. Erfahrungsgemäß muss daher für ein bis zwei Monate die doppelte Kontoführung erfolgen. Kunden müssen hierbei nur darauf achten, das auf beiden Konten ausreichend Deckung vorhanden ist, damit Lastschriften nicht von der Bank mangels Deckung zurückgegeben werden müssen. (er)

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