Gliedertaxe-Bewertung in der Unfallversicherung
– Prozentuale Invaliditätssummen nach Tabelle berechnen
Nicht einmal ein Drittel aller Verbraucher in Deutschland haben sich durch eine private Unfallversicherung abgesichert. Die fehlende Absicherung hat viele Gründe, wie zum Beispiel die fälschliche Annahme, dass man durch die gesetzliche Unfallversicherung bereits ausreichend gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert wäre. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Unfälle sich im Freizeitbereich ereignen, sodass die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistung erbringt.
Darüber hinaus wird gerade die Gefahr von Unfällen oftmals unterschätzt, dabei können sich diese sehr schnell ereignen. Aus diesem Grund empfehlen die meisten Experten zumindest Familien mit Kindern unbedingt den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Eine solche private Unfallversicherung enthält im Wesentlichen zwei Hauptelemente, nämlich die sogenannte Invaliditätssumme sowie die Gliedertaxe. Beide Elemente sind in diesem Zusammenhang miteinander verknüpft. Die zentrale Leistung besteht bei der privaten Unfallversicherung darin, dass nach einem Unfall eine bestimmte Invaliditätssumme gezahlt wird, falls sich der Versicherte infolge des Unfalls verletzt hat. Wie hoch diese Invaliditätssumme maximal sein kann, haben der Versicherte sowie der Versicherer während des Antrages miteinander vereinbart. So wird in der Praxis zum Beispiel oftmals eine Invaliditätsleistung von 100.000 Euro vereinbart, wobei es dann oftmals auch noch eine Progression gibt, falls die Verletzungen besonders schwer sind.
Nun ist es jedoch so, dass der Versicherte natürlich nicht bei jeder Art von Verletzung direkt diese 100.000 Euro ausgezahlt bekommt. Die Invaliditätssumme wird nämlich immer nur anteilig ausgezahlt und ist von der Art der Verletzung bzw. vom Schweregrad abhängig. Dabei ist genau festgelegt, bei welcher Art von Verletzung welcher Anteil der Invaliditätssumme gezahlt wird. Definiert wird das in der so genannten Gliedertaxe. Die Gliedertaxe ist vereinfacht dargestellt eine Aufstellung verschiedener Verletzungen, wobei jede Verletzung mit einem bestimmten Prozentsatz bewertet wird. Zu den aufgeführten Verletzungen zählen zum Beispiel der Verlust eines Fingers, eines Daumens, der kompletten Hand oder eines Beines.
Jede dieser Verletzungen ist dann mit einem bestimmten Prozentsatz definiert, wie zum Beispiel der Verlust eines Daumens mit 20 oder 25 Prozent. Würde der Versicherte nun zum Beispiel infolge eines Unfalls seinen Daumen verlieren und hätte zuvor mit der Versicherungsgesellschaft eine Invaliditätssumme von 100.000 Euro vereinbart, so würde er auf Basis der Gliedertaxe eine Leistung von 20.000 bzw. 25.000 Euro erhalten. Auf dieser Grundlage gibt es für nahezu jede Verletzung eine bestimmte Vorgabe, was die anteilige Invaliditätssumme angeht. (er)
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