Grundschuld und Hypothek im direkten Vergleich

– Günstige Möglichkeiten einer Baufinanzierung kalkulieren

Die Kreditsicherheit ist ein wichtiges Thema für alle Verbraucher, die einen Immobilienkredit aufnehmen möchten. Im Zuge der sogenannten Bau- bzw. Immobilienfinanzierung ist es meistens so, dass die Banken kein Blankodarlehen vergeben. Stattdessen handelt es sich fast immer um ein besichertes Darlehen, denn Kreditsummen von 100.000 Euro und mehr werden natürlich nicht vergeben, ohne dass der Kreditgeber über eine gewisse Sicherheit verfügen kann.

Schon seit vielen Jahren ist es bei Immobiliendarlehen üblich, dass die Absicherung über ein Grundpfandrecht erfolgt. Dabei handelt es sich entweder um eine Grundschuld oder um eine Hypothek, die allerdings in den letzten Jahren nur noch relativ selten genutzt wird. Trotzdem ist es insbesondere für Kreditnehmer durchaus interessant zu wissen, worin eigentlich im direkten Vergleich die Unterschiede zwischen Grundschuld und Hypothek bestehen. Bis vor etwa 20 Jahren war es so, dass die mit Abstand am häufigsten gewählte Kreditsicherheit im Rahmen einer Baufinanzierung die Hypothek war. Es gab im Wesentlichen zwei Formen, nämlich die sogenannte Buch- sowie die Briefhypothek. Ein wesentliches Merkmal der Hypothek, welches gleichzeitig einer der größten Unterschiede zur Grundschuld ist, ist die sogenannte strenge Akzessorietät. Damit ist gemeint, dass die Hypothek als Kreditsicherheit unbedingt an das Bestehen einer Forderung gebunden ist.

Hat der Kreditnehmer also beispielsweise seine Darlehensschuld getilgt, darf die Bank die vorhandene Hypothek nicht mehr weiter verwenden. Ansonsten funktioniert die Hypothek so, dass dieses Grundpfandrecht als Last ins Grundbuch eingetragen wird. Die Bank als Kreditgeber hat dann unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, die Hypothek zu verwerten und sich an der finanzierten Immobilie zu bedienen. Bei der Grundschuld handelt es sich ebenfalls um ein Grundpfandrecht, welches in zwei Varianten am Markt vertreten ist, nämlich als Brief- sowie als Buchgrundschuld. Im Unterschied zur Hypothek ist es allerdings so, dass die Grundschuld nicht zwingend an das Bestehen einer Forderung gebunden ist.

Demzufolge kann die Bank dieses Grundpfandrecht auch dann noch verwerten, wenn die eigentliche Darlehensschuld bereits getilgt ist. Zwar wird dies in der Praxis selten geschehen, aber dennoch hätte die Bank das Recht dazu, die Grundschuld auch als Sicherheit für andere bestehende Schulden des Kreditnehmers, beispielsweise ein überzogenes Girokonto, zu verwenden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es zwar einige Unterschiede zwischen Grundschuld und Hypothek gibt, es sich allerdings in beiden Fällen um Grundpfandrechte handelt, die sich auch durch zahlreiche Gemeinsamkeiten auszeichnen können.


(er)

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