Handy ohne Schufa
– Kein Handyvertrag mit Schufaeintrag
Handys gehören im 21. Jahrhundert zum alltäglichen Leben. Sie sorgen für Mobilität, stetige Erreichbarkeit und eine schnelle Kommunikation. Im Wandel der Zeit hat sich das Handy allerdings vom schlichten Kommunikationsgerät zu einem Statussymbol entwickelt, welches im rasanten Tempo der technischen Entwicklungen auch in regelmäßigen Abständen ausgewechselt werden will.
Der Kauf eines neuen Handys stellt allerdings eine unliebsame Alternative für den Großteil der Verbraucher dar, da ein solches Handy regelmäßig mehrere hundert Euro kostet. Vielmehr bietet sich ein Handyvertrag an, der über eine bestimmte Zeitspanne abgeschlossen wird und u.U. sehr günstige Konditionen, wie z.B. das Telefonieren zu Festnetzpreisen, anbietet. Beim Abschluss eines Handyvertrages erklärt sich der Verbraucher, über die Abgabe einer Willenserklärung bezüglich des Eingehens eines Vertrages hinaus, damit einverstanden, dass der Vertragsanbieter eine Anfrage bei der Schufa Holding AG stellen darf. Die Schufa speichert Daten über laufende Kredite, vertragskonformes Verhalten bei Geschäftsbeziehungen (Positiveintrag), sowie Zahlungsabweichungen und Einträge über Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Kreditverträgen bis hin zur Kündigung des solchen (Negativeintrag). Beim Abschluss von Handyverträgen, Verträgen über die Eröffnungen von Girokonten und Erteilung von Kreditkarten, wird regelmäßig eine Schufa Auskunft eingeholt. Negativeinträge sind oftmals ein Hindernis, einen der oben genannten Verträge abzuschließen. Bei einer Schufa Anfrage des Handyvertragsanbieters werden die Bonität bzw. etwaige negative Einträge seines potentiellen Vertragspartners sichtbar. Diese Einträge bleiben auch nach Erledigung, wie Erfüllung der Verbindlichkeiten, über einen Zeitraum von 3 Jahren bestehen.
Zwar handelt es sich beim Handyvertrag nicht um einen Kreditvertrag, doch der Vertragsanbieter hat regelmäßig ein Interesse daran, dass sein Vertragspartner in der Lage ist, seine Handyrechnungen auch zu begleichen. Da der Zweck der Schufa darin liegt ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen, wird die Schufa Auskunft im Rechtsverkehr auch oft als Auskunft über die Zuverlässigkeit des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verbindlichkeiten angesehen. Da ein Negativeintrag als Indiz für ein künftiges unzuverlässiges Verhalten des potentiellen Vertragspartners betrachtet wird, kommt oftmals kein Handyvertrag zustande.
Es existieren inzwischen zwar auch Handyvertragsanbieter, die trotz eines negativen Schufaeintrages Handyverträge abschließen, doch muss der Verbraucher bei solchen Verträgen mit erheblichen Einschränkungen rechnen, die so weit gehen können, dass Prepaid-Angebote letztlich attraktiver erscheinen. Handys ohne Schufa Auskunft können z.B. für gewisse Nummern gesperrt sein. Der Abschluss eines Handyvertrages mit negativem Schufaeintrag ist fast unmöglich. Ein Verbraucher mit solch einem Eintrag sollte Alternativen, wie z.B. Prepaidkarten-Handys in Erwägung ziehen, die zudem nicht selten bessere Konditionen bieten. (er)
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