Höhe der Riester-Zulage berechnen und beantragen
– Riester-Zulagen als staatliche Förderung nutzen
Millionen Deutsche möchten etwas für ihre Altersvorsorge tun und sind deshalb bemüht, das passende Produkt zu finden. Tatsächlich bieten Banken und sonstige Finanzinstitute diverse Finanzprodukte an, die auch zum regelmäßigen Sparen genutzt werden können. An erster Stelle zu nennen sind sicherlich Banksparpläne, private Rentenversicherungen, Bausparverträge sowie Fondssparpläne. Da auch der Staat erkannt hat, dass die gesetzliche Rente später zum Erhalt des Lebensstandards nicht ausreichen wird, gibt es verschiedene Förderungen, die der Verbraucher im Bezug auf die private Altersvorsorge nutzen kann.
An erster Stelle sind hier definitiv die Riester-Zulagen als staatliche Förderung zu nennen. Jeder Bürger, der aufgrund seiner Tätigkeit dazu verpflichtet ist, in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, hat einen Anspruch auf die Nutzung der Riester-Rente. Die Förderung als solche besteht im Wesentlichen aus zwei Zuwendungen, nämlich zum einen aus der Grund- sowie zum anderen aus der Kinderzulage. Auf die Grundzulage hat jeder Bürger Anspruch, der die zuvor genannten Bedingungen erfüllen kann, die eine Nutzung der Riester-Förderung voraussetzen. Die Zulage beträgt bis zu 154 Euro im Jahr, wobei dieser Höchstbetrag nur unter der Voraussetzung gezahlt wird, dass der Sparer mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens in einen riesterfähigen Vertrag einzahlt. Ist der Anteil geringer, so wird die Grundzulage nur anteilsmäßig bezahlt. Ferner besteht unter der Voraussetzung, dass der Empfänger der Riester-Zulagen ein minderjähriges Kind hat, die Möglichkeit, zusätzlich eine Kinderzulage zu erhalten.
Diese beträgt je nach Geburtsjahr des Kindes entweder jährlich 185 Euro (vor 2008 geboren) oder in jedem Jahr 300 Euro. Auf Basis dieser Zulagen ergibt sich beispielsweise für eine vierköpfige Familie eine Summe von jährlich maximal 908 Euro, die praktisch als staatliches Geschenk angesehen werden kann. Neben den Riester-Zulagen gibt es allerdings noch weitere staatliche Förderungen, die ebenfalls auf den Bereich des privaten Vermögensaufbaus sowie der Altersvorsorge ausgerichtet sind. Es handelt sich dabei zum Beispiel um die Rürup-Rente, die insbesondere für Selbstständige und Freiberufler wichtig ist, da diese meistens keinen Anspruch auf Riester-Zulagen haben.
Die auch als Basisrente bezeichnete Rürup-Rente beinhaltet Steuervergünstigungen, denn ein größerer Teil der jährlichen Sparaufwendungen kann als Sonderausgaben abgesetzt werden. Insbesondere für Verbraucher mit einem etwas geringeren Einkommen existieren noch weitere staatliche Förderungen, nämlich zum einen die Arbeitnehmer-Sparzulage sowie zum anderen die Wohnungsbauprämie. Diese Prämie wird allerdings nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass der Kunde einen Bausparvertrag nutzt und bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Arbeitnehmer-Sparzulage weist im Prinzip ähnliche Einschränkung auf, nur dass diese Zulage auf der Basis eines vermögenswirksamen Sparvertrages gezahlt wird. Zudem sind auch hier bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten. (er)
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