Höhe der Lohnsteuer berechnen

– Abhängig vom Lohnsteuersatz ist die Höhe der Lohnsteuer

Unsere moderne Gesellschaft kann nur funktionieren, weil jeder Bürger, der ein regelmäßiges Einkommen erzielt, einen Teil seines Einkommens an den Staat abführt, der mit diesem Geld dann alle Dinge öffentlichen Belangens bezahlen kann. Straßenbau, Sozialwesen und der gesamte politische Apparat werden aus diesen Steuergeldern finanziert. Die meisten Staaten sind bei der Erhebung der Steuer mittlerweile dazu übergegangen, den Steuersatz nicht mehr bei allen Bürgern gleich hoch anzusetzen, sondern diesen, abhängig vom Einkommen, zu staffeln.

Während es z.B. im Mittelalter so war, dass jeder einfach einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens an den Staat abgeführt hat, ist es heute so, dass zuerst einmal in der jeweiligen Lohnsteuertabelle nachgeschaut werden muss, wie hoch der individuellen Steuersatz ausfällt. Grundsätzlich gilt bei der Festlegung des individuellen Lohnsteuersatzes die Regel: Je mehr Einkommen ein Mensch hat, je höher also sein Bruttogehalt oder seine Bruttobesoldung ausfällt, desto höher ist auch sein individueller Lohnsteuersatz und demnach auch die zu entrichtende Lohnsteuer. Um Extreme in beiden Richtungen zu vermeiden, ist es jedoch in Deutschland so, dass es einen so genannten "Grundfreibetrag" und einen "steuerlichen Höchstsatz" gibt. Der Grundfreibetrag bezeichnet dabei die Menge an Einkommen, die ein Mensch pro Jahr einnehmen darf, ohne steuerlich veranlagt zu werden. Der Grundfreibetrag wird in Deutschland von Jahr zu Jahr neu festgelegt, liegt aber derzeit bei knapp unter 8000 Euro pro Jahr. Der steuerliche Höchstsatz, auch als "maximaler Stauersatz" oder "Spitzensteuersatz" bezeichnet, ist aus dem Grund eingeführt worden, weil es schlicht ungerecht wäre, Menschen die ein sehr hohes Einkommen haben, mehr von ihrem Gehalt wegzunehmen, als sie behalten dürfen.

Bei der Berechnung des Lohnsteuersatzes spielt also das Bruttoeinkommen, genauer gesagt das "zu versteuernde Bruttoeinkommen", die entscheidende Rolle. Dieses zu versteuernde Bruttoeinkommen unterscheidet sich von dem normalen Bruttoeinkommen durch die Anrechnung so genannter Steuerfreibeträge, wie zum Beispiel des Kinderfreibetrages. Diese Freibeträge sind auf der Lohnsteuerkarte eines Arbeitnehmers vermerkt und werden gleich bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Das zu versteuernde Bruttoeinkommen wird durch die Freibeträge also abgesenkt und es kommt demnach auch zu einem Absinken des Lohnsteuersatzes.

In der Praxis läuft die Erhebung der Lohnsteuer in der Form ab, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer, anhand der beschriebenen Lohnsteuerkarte, gleich aus dem Bruttogehalt herausrechnet und an das jeweilige Finanzamt des Arbeitnehmers abführt. Auch die Sozialabgaben werden dabei gleich vom Gehalt abgezogen und an die jeweiligen Institutionen abgeführt. Bei der Berechnung der Lohnsteuer, die nun direkt an das Finanzamt abgeführt wird, werden lediglich die Daten aus der Lohnsteuerkarte zugrunde gelegt - eventuell andere, mögliche Steuererleichterungen werden nicht berücksichtigt.

Um aber auch evtl. von der Steuer absetzbare Dinge berücksichtigen zu können, sollte man als Arbeitnehmer eine so genannte Lohnsteuererklärung abgeben und so einen Lohnsteuerjahresausgleich erwirken. In dieser Lohnsteuererklärung kann man nun alle Dinge angeben, die evtl. zu einer Steuererleichterung führen könnten, z.B. kann man hier die Kosten für diverse Versicherungen abziehen und auch außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten lassen sich evtl. von der Steuer absetzen. Die Anrechnung solcher Aspekte bewirkt nun, dass das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen, wie auch bei den Freibeträgen, noch weiter abgesenkt wird und demnach auch der Lohnsteuersatz sinkt. Eine hieraus evtl. resultierende Überzahlung der Steuer wird dem Arbeitnehmer erstattet. In nicht wenigen Fällen bedeutet das, dass Arbeitnehmer mehrere hundert Euro pro Jahr vom Finanzamt zurückerhalten können.

Um auch wirklich jeden Euro anzugeben und keine Gelder zu verschenken, sollte man sich tunlichst einem Steuerberater anvertrauen oder sich Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein holen. Nur durch die Hinzunahme eines solchen Experten kann man sicher sein, dass man auch wirklich alle Gesetzgebungen, die einem evtl. eine Erleichterung bringen könnten, nutzt und keine Gelder sinnlos verschenkt. Die Kosten - oft ein Punkt den Arbeitnehmer scheuen - halten sich dabei in der Regel in Grenzen da diese sich stets an der Höhe des Einkommens berechnen. Wer also nur ein durchschnittliches Einkommen erhält, wird auch beim Steuerberater nur geringe Gebühren zu zahlen haben. (er)

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