Hundehaftpflicht als wichtiger Versicherungsschutz für Hundehalter
– Hundeversicherungen im Leistungs- und Preisvergleich
Dass die Privathaftpflichtversicherung eine sehr wichtige Versicherung ist, haben die meisten Bürger hierzulande bereits erkannt. Mehr als 50 Millionen Bundesbürger sind über eine solche Versicherung abgesichert. Auch wenn durch die Privathaftpflichtversicherung viele Risiken abgesichert werden können, gilt das natürlich nicht für alle Gefahren, die zu einem Schaden führen können.
Nicht ganz einfach ist die Situation zum Beispiel, was die Absicherung von Schäden angeht, die nicht durch eine Person, sondern durch ein Tier des Halters verursacht werden. Bei Katzen und anderen Kleintieren, wie zum Beispiel Kaninchen oder Meerschweinchen, ist es so, dass durch diese Tiere verursachte Schäden automatisch in der Privathaftpflichtversicherung integriert sind. Dies trifft allerdings nicht auf Schäden zu, die durch den Hund des Halters verursacht werden. Diese Schäden sind nämlich nicht über die Privathaftpflichtversicherung versicherbar. Daher ist es extrem wichtig, dass ausnahmslos jeder Hundehalter eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließt, die als Hundehaftpflicht- bzw. Hundehalterhaftpflicht-Versicherung bezeichnet wird. Die Hundehaftpflicht ist der optimale Versicherungsschutz für alle Hundehalter, denn ohne diese Versicherung müsste der Hundebesitzer für alle Schaden persönlich aufkommen, die durch seinen Hund verursacht worden sind. Die meisten Hundehalter denken bei einem Schaden, der durch ihren Hund verursacht werden könnte, daran, dass eine andere Person gebissen wird.
Wer nun einen relativ kleinen Hund besitzt, könnte der Meinung sein, dass die Versicherung nicht notwendig ist, da von dem Hund ohnehin keine Gefahr ausgeht. Diese Annahme kann jedoch sehr gefährlich sein, wenn der Halter sich nur aus diesem Grund gegen den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung entscheidet. Zwar sind Hundebisse auch versichert, jedoch ist die Verletzung durch einen Biss natürlich bei Weitem nicht die einzige Schadensursache, die es beim Hund gibt. So kommt es zum Beispiel deutlich häufiger vor, dass der Hund beim Spaziergang zu einem Verkehrsunfall führt, weil er zum Beispiel auf die Straße läuft. Weicht dann ein Autofahrer aus und stößt in der Folge mit einem anderen Auto zusammen, so ist der Hund der eigentliche Verursacher des Unfalls. Daher müsste der Hundehalter in diesem Fall für den Schaden aufkommen. Dies Beispiel zeigt auf jeden Fall, dass die Größe des Hundes und dessen eventuelle „Gefährlichkeit“ überhaupt keine Rolle bei manchen Schadensarten spielt, die durch die Hundehalterhaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind.
(er)
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