Früher in Rente gehen
– Finanzielle Renteneinbußen und Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn berücksichtigen
Die Altersrente in Deutschland ist eine vom Staat gezahlte Leistung, die in Abhängigkeit des Alters und der geleisteten Versicherungsjahre gezahlt wird. Sie richtet sich nach den Vorschriften des Sechsten Sozialgesetzbuches. Man unterscheidet hier die Regelaltersrente von der Rente für langjährige Versicherte. Die Regelaltersrente kann derzeit ohne Abschläge ab einem Alter von 65 Jahren beantragt werden. Für den Erhalt ist jedoch eine Wartezeit, also eine Mindestversicherungszeit, von 5 Jahren einzuhalten.
Aufgrund des demografischen Wandels und einer Erhöhung der Lebenszeit hat die Bundesregierung jedoch beschlossen, das Renteneintrittsalter schrittweise ab dem Jahr 2012 auf 67 Jahre anzuheben. Um dies zu erreichen, wird das Renteneintrittsalter monatlich angehoben, um spätestens 2035 das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreicht zu haben. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Fast alle Menschen nutzen in Deutschland derzeit die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Das Renteneintrittsalter liegt derzeit bei ca. 63 Jahren. Hierfür werden Abschläge bei der monatlichen Rentenzahlung in Kauf genommen.
Der frühere Rentenbeginn ist jedoch nicht immer von den Versicherten gewollt. So verlieren einige vorzeitig ihren Arbeitsplatz, andere können den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Daher wird auch die Anhebung des Renteneintrittsalters kontrovers diskutiert, da sie faktisch eine Rentenkürzung für viele Menschen bedeutet. Denn gerade Handwerker oder im Schichtdienst tätige Personen müssen frühzeitig Rente beantragen.
Es gibt jedoch weiterhin Ausnahmen: Menschen, die über 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge Rente beantragen. Nach 35 Versicherungsjahren ist sogar ein Rentenbeginn mi 63 Jahren möglich, dann jedoch mit Abschlägen. Diese betragen 0,3% pro Monat, der vor dem Regeleintrittsalter liegt. Wer also künftig mit 63 Jahren in Rente geht, also 4 Jahre vor dem eigentlichen Rentenbeginn, muss mit Abschlägen von 14,4% leben. Aufgrund hoher Lebenshaltungskosten und geringer Einkommen können sich viele Versicherte dies jedoch nicht leisten. Die Alternative ist eine Privatvorsorge, die im Alter die Rentenlücke ausgleicht und so einen gesicherten Lebensabend ermöglicht.
Hierzu steht allen Arbeitnehmern in Deutschland die Riester-Rente zur Verfügung. Sie ist eine staatlich geförderte Altersrente, bei der 3% des Vorjahresbruttoeinkommens (ab 2008 4%) eingezahlt werden müssen. Die Einzahlung ist sowohl in eine Rentenversicherung als auch in einen Banksparplan oder Fondssparplan möglich. Pro Jahr erhält jeder, der die Riester-Rente abgeschlossen hat, dann eine Grundzulage von derzeit 114 Euro zuzüglich 138 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind. Gleichzeitig können die Ausgaben für die Riester-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Die Erhöhung des Regeleintrittsalters für Rentner wird künftig einer Rentenkürzung gleichkommen, da eine Beschäftigung oft nicht bis 67 Jahre ermöglicht werden kann. Daher sollte jeder eine private Altersvorsorge abschließen. (er)
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