Inhalte und Aufgaben des Kreditwesengesetzes

– Kreditwesengesetz als Basis für alle Finanzierungen

In Deutschland sind es zahlreiche Verbraucher, welche die Möglichkeit in Anspruch nehmen, Konsumausgaben per Bankkredit zu finanzieren. Kaum ein Bürger macht sich allerdings Gedanken darüber, welche rechtliche Grundlage es bei Krediten gibt, was Banken und auch Kreditnehmer bei Darlehen berücksichtigen müssen und auf welcher Basis im Prinzip alle Finanzierungen funktionieren. Das wohl wichtigste Gesetz, welches zahlreiche Vorschriften und Anweisungen bezüglich sämtlicher Finanzierungen beinhaltet, ist das Kreditwesengesetz (KWG).

Hier finden sich zahlreiche Vorschriften, die zum Beispiel beinhalten, unter welchen Voraussetzungen Banken an Kunden überhaupt Darlehen vergeben können. Eine der wohl wichtigsten Voraussetzungen ist, dass das Kreditinstitut bestimmte Auflagen erfüllen muss, um die Gelder anderer Kunden überhaupt verleihen zu dürfen. Darüber hinaus beinhaltet das Kreditwesengesetz beispielsweise Vorschriften bezüglich des Eigenkapitals, welches die Banken haben müssen. Es ist nämlich keineswegs so, dass ein Kreditinstitut sämtliche Gelder, die es als Guthaben besitzt, in vollem Umfang verleihen darf. Ferner ist eine wichtige Vorschrift des Kreditwesengesetzes, dass Darlehen nur an solche Personen vergeben werden dürfen, die als kreditfähig eingestuft werden können. In der Praxis bedeutet dies in der Regel, dass der Kunde volljährig sein muss, um ein Darlehen aufnehmen zu können. Solche und ähnliche Vorschriften sollen vor allem dazu beitragen, dass die verliehenen Gelder mit einer möglichst hohen Wahrscheinlichkeit auch ordnungsgemäß zurückgezahlt werden.

Das Kreditwesengesetz dient in erster Linie zum Schutz der Verbraucher, soll aber natürlich auch dazu führen, dass Banken durch die Vergabe von Darlehen nicht in eine Schieflage geraten. Bezüglich der Kreditverträge gibt es natürlich zahlreiche Regeln und Vorschriften, die das Kreditwesengesetz enthält. Grundsätzlich ist die Vergabe eines Darlehens zwar an keine Formvorschrift gebunden, aber zumindest alle Banken handhaben es so, dass Kreditverträge stets schriftlich abgeschlossen werden. Der wesentliche Vorteil ist, dass so alle Details, die zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart worden sind, problemlos nachzuweisen sind. Somit enthalten alle Kreditverträge beispielsweise den aufgenommenen Darlehensbetrag, den vereinbarten Zinssatz, die Laufzeit und natürlich dürfen auch Name und Unterschrift des Kreditnehmers nicht fehlen.

Solche Einzelheiten sind zwar nicht zwingend per Kreditwesengesetz vorgeschrieben, aber natürlich gibt es zusätzlich noch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, die solche Regelungen treffen. Für den Verbraucher hat das Kreditwesengesetz in der Praxis zwar viele Auswirkungen, jedoch werden diese meistens nicht mit dem betreffenden Gesetz in Verbindung gebracht. Letztendlich ist für den Kreditnehmer auch nur entscheidend, dass er den gewünschten Darlehensbetrag zur Verfügung gestellt bekommt und einen Zinssatz zahlen muss, der aus seiner Sicht als günstig bezeichnet werden kann. Darüber hinaus gibt es natürlich noch weitere Vereinbarungen, die zwischen Bank und Kunde getroffen werden können, allerdings nicht durch das Kreditwesengesetz geregelt werden. (er)

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