Bei Schulden kostenlose Beratung nutzen

– Insolvenzkosten bei privater Überschuldung

Viele Menschen nehmen immer mehr Kredite auf, um sich gewisse Dinge leisten zu können. Das neue Auto, die Wohnungseinrichtung oder sogar eine Reise kosten in der Regel viel Geld, so dass man diese Dinge nicht einfach aus dem Ersparten bezahlen kann oder will. Ein Darlehen ist viel bequemer, schließlich steht das Geld sofort zur Verfügung und muss erst später nach und nach zurückgezahlt werden. Dabei rechnet man allerdings in der Regel mit festen monatlichen Einkünften, die einem in jedem Fall zur Verfügung stehen.

Kommt es nun aber zu einer besonderen Situation, zum Beispiel plötzliche Arbeitslosigkeit, fallen diese monatlichen Einnahmen deutlich niedriger aus, die monatlichen Kosten bleiben jedoch genauso hoch wie vorher. Dieses Problem lässt sich häufig nur durch zusätzliche Kredite lösen, mitunter ein Teufelskreis aus dem immer weitere Schulden entstehen. Ab einem gewissen Punkt ist es dann nicht mehr möglich, weitere Darlehen aufzunehmen. Bei einer Überschuldung finanzieren Banken den bisherigen Lebensstil nicht mehr, so dass eine Privatinsolvenz die einzige Möglichkeit ist. Dieser Vorgang ist mit einem gewissen negativen Beigeschmack behaftet, allerdings ist es - rein betriebswirtschaftlich betrachtet - oft die einzige Möglichkeit, ausufernde Schulden wieder in den Griff zu bekommen. Die reinen Insolvenzkosten halten sich dabei durchaus in Grenzen; prinzipiell geht es dabei schließlich darum, überschuldeten Menschen die Möglichkeit zu geben, sich von ihren Schulden zu befreien. Zum einen zählen zu den Insolvenzkosten natürlich die Gerichtskosten, da ein solcher Vorgang in vielen Fällen von einem Richter begleitet und am Ende unterschrieben werden muss.

Auf Antrag ist es möglich, die Gerichtsgebühren stunden zu lassen, um die Insolvenzkosten zu reduzieren, in Ausnahmefällen werden diese sogar komplett erlassen. Für die außergerichtlichen Kosten, etwa die Hilfe durch einen Anwalt oder die Beratung durch unabhängige Experten, gibt es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Teilweise können diese Insolvenzkosten über einen Berechtigungsschein aufgefangen werden, teilweise gibt es auch kostenlose Beratungen, die von den Ländern finanziert werden. Eine Rechtsschutzversicherung dagegen deckt diese Insolvenzkosten in aller Regel nicht ab. Ein Problem bei einer kostenlosen Schuldnerberatung ist, dass es häufig sehr lange dauert, bis man dort tatsächlich einen Termin erhält. Um die Insolvenzkosten möglichst niedrig zu halten, lohnt sich diese Wartezeit jedoch in jedem Fall, da die Experten hier weiterhelfen und dafür kein Honorar berechnen. Darüber hinaus zieht sich das gesamte Verfahren ohnehin über einige Jahre, so dass man von vornherein darauf achten sollte, die Insolvenzkosten zu reduzieren. (er)

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