Umlageverfahren im Versicherungswesen

– Kapitaldeckung und Kapitaldeckungsverfahren

Da Versicherungsgesellschaften teilweise mit sehr viel Geld wirtschaften, von dem ein großer Teil aus den Beiträgen der Versicherten resultiert, gibt es in diesem Zusammenhang einige Vorschriften zu beachten. Dazu zählt unter anderem auch die vorgeschriebene Kapitaldeckung, wobei es hier ein Verfahren gibt, welches auch als Kapitaldeckungsverfahren bezeichnet wird. Es handelt sich bei dem Kapitaldeckungsverfahren um ein sogenanntes Finanzierungsverfahren, welches im Bereich der privaten Personenversicherungen und zum Teil in anderen Ländern auch im Zuge der Sozialversicherungen angewendet wird.

Ein wesentlicher Inhalt der Kapitaldeckung ist, dass die Beiträge der Versicherten bzw. deren Sparanteile am Finanzmarkt investiert werden, sodass daraus ein sogenanntes Deckungskapital gebildet werden kann, und zwar für jede einzelne versicherte Person. Durch dieses Deckungskapital soll dann nach dem erfolgten Ansparen die Leistung abgedeckt werden, die im Schadensfall oder auch bei Fälligkeit des Vertrages vom Versicherer zu erbringen ist. Alle Ansprüche, welche der Versicherte in der Gegenwart und vor allem auch in der Zukunft gegen den Versicherer hat, müssen dann aus dem gebildeten Deckungskapital bedient werden. In dieser Form ist das Kapitaldeckungsverfahren quasi das Gegenteil vom Umlageverfahren, welches es im Bereich der privaten Versicherungen und der Sozialversicherung als zweite Alternative gibt. Im Zuge der Kapitaldeckung werden alle Beiträge der Versicherten, die nicht zur Abdeckung von Schäden benötigt werden, in regelmäßigen Abständen vom Versicherer am Kapitalmarkt investiert. Die späteren Ansprüche des Versicherten, zum Beispiel die Auszahlungssumme bei einer Kapitallebensversicherung, können dann sowohl aus den eingezahlten Beiträgen als auch aus dem erzielten Ertrag bedient werden, der sich in Form der Überschussanteile zeigt.

Vor allem im Bereich der Kapitallebensversicherungen wird das Kapitaldeckungsverfahren schon seit Jahrzehnten erfolgreich und als nahezu einziges Verfahren angewendet. Darüber hinaus ist zum Beispiel auch die Riester-Rente durch das Prinzip der Kapitaldeckung gekennzeichnet, und auch die private Krankenversicherung funktioniert nach diesem Verfahren der Kapitaldeckung. Auch im Bereich der Sozialversicherung gab es bis kurz nach Ende des 2. Weltkrieges das Kapitaldeckungsverfahren, welches dann jedoch durch das heute gültige Umlageverfahren ersetzt worden ist. Im Kern beinhaltet das Kapitaldeckungsverfahren also, dass im Prinzip jeder Versicherte für sich selbst spart, während es beim Umlageverfahren so ist, dass man später Auszahlungen bekommt, die auf den Einzahlungen anderer Versicherter beruhen. Dieses System ist vor allem aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekannt, denn die späteren Rentner erhalten dann Leistungen, die durch die Einzahlungen der aktuellen Arbeitnehmer erwirtschaftet werden. (er)

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