Einkommensarten und deren Besteuerung
– Kapitaleinkommen - Definition, Steuern und mehr
Mit dem Begriff Kapitaleinkommen wird in der Regel das Einkommen bezeichnet, dass man durch die Anlage von Kapital erhält. Wer zum Beispiel einem Unternehmen Geld zur Verfügung stellt, indem er Aktien oder Anleihen kauft, erhält dafür eine Entschädigung in einem gewissen Umfang. Bei Aktien wird diese als Dividende ausgezahlt und richtet sich nach dem Geschäftserfolg der Firma, bei einer Anleihe ist dagegen von Beginn an ein gewisser Prozentsatz festgeschrieben.
Allgemein fallen diese und ähnliche Dinge jedoch unter dem Begriff Kapitaleinkommen zusammen. Grundsätzlich ist das Kapitaleinkommen also vergleichbar mit dem Lohn, den man für die Arbeit in seinem jeweiligen Beruf erhält. In der Wirtschaftstheorie wird daher zwischen dem Produktionsfaktor Arbeit und dem Produktionsfaktor Kapital unterscheiden. Beide Dinge sind für Unternehmen notwendig, um auf dem Markt agieren zu können und für beide muss eine Entschädigung gezahlt werden, die für die jeweils andere Seite das Einkommen ist. Wenn es um die Versteuerung geht, gibt es in Deutschland jedoch einen grundlegenden Unterschied zwischen dem Einkommen, das aufgrund von selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung erzielt wird, und dem Kapitaleinkommen. Die so genannte Einkommensteuer gilt nur für das durch Beschäftigung erzielte Einkommen. Hier gibt es einen steuerfreien Betrag, darüber hinaus fällt ein bestimmter Prozentsatz an, der an den Staat abgeführt werden muss. Die Höhe des Prozentsatzes ist abhängig von der Höhe des Einkommens; je höher die Einkünfte sind, desto höher ist der persönliche Einkommensteuersatz.
Beim Kapitaleinkommen gibt es diese Unterscheidung dagegen nicht. Hier gilt vielmehr die so genannte Abgeltungssteuer, die für alle Formen von Kapitaleinkommen anfällt. Die Höhe der Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent, allerdings gilt ein Freibetrag, der Sparerpauschalbetrag, von 801 Euro. Die Abgeltungssteuer wird dabei von der Bank, bei der Kapital oder Wertpapiere angelegt sind, direkt an das Finanzamt abgeführt. In der Praxis bedeutet dies, dass Anleger, deren Kapitaleinkommen eine Höhe von 801 Euro pro Jahr (bei zusammen veranlagten Ehepartnern 1.602 Euro) nicht überschreitet, überhaupt keine Steuern darauf zahlen müssen. Liegt das Kapitaleinkommen jedoch darüber, werden Steuern fällig. Wer etwa verschiedene Aktien in seinem Depot hat und darauf eine jährliche Dividende von genau 1.001 Euro erhält, muss für die ersten 801 Euro keine Steuern bezahlen. Für die restlichen 200 Euro werden dagegen 25% Abgeltungssteuer fällig; die Bank überweist in diesem Fall 50 Euro der ausgezahlten Dividende direkt an das jeweilige Finanzamt. (er)
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