Neuausgabe von Aktien in der Bewertung

– Auswirkungen einer Kapitalerhöhung auf Aktienkurse

Aktien gelten insgesamt betrachtet als nicht sichere Geldanlage, da es verschiedene Risiken gibt, die bei diesem Investment zu beachten sind. Fernab dieser Risiken gibt es darüber hinaus eine ganze Reihe von Faktoren und Ereignissen, die sich auf die Aktienkurse auswirken können. Zu den sogenannten „technischen“ Einflussfaktoren zählt unter anderem auch die Kapitalerhöhung. Eine Kapitalerhöhung kann aus verschiedenen Gründen und in verschiedenen Formen vorgenommen werden.

Die häufigste Form ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. In diesem Fall möchte die Aktiengesellschaft ihr Grundkapital erhöhen, da zum Beispiel mit dem zufließenden Geld neue Investitionen getätigt werden sollten. In der Praxis funktioniert die Kapitalerhöhung so, dass die Aktiengesellschaft neue (junge) Aktien ausgibt. Diese Aktien können dann von interessierten Anlegern an der Börse erworben werden und der „Verkaufserlös“ fließt dann der Aktiengesellschaft zu. Doch welche Auswirkung hat eine solche Neuausgabe von Aktien eigentlich auf den Kurs der Aktie? Denn immerhin gab es schon zuvor andere Aktien, die mit einem bestimmten Kurs an der Börse notiert wurden. Bevor die neuen Aktien an der Börse eingeführt werden, können die bisherigen Aktionäre in der Regel ein sogenanntes Bezugsrecht nutzen. Mit diesem Bezugsrecht haben sie die Möglichkeit, einen bestimmten Teil der neuen Aktien bevorrechtigt zu erwerben. Das Bezugsrecht stellt aber auch sicher, dass die bisherigen Aktionäre nach der Emission der neuen Aktien keine Verluste erleiden, die durch den Kursabschlag zustande kommen. Denn technisch ist es so, dass durch die Kapitalerhöhung deutlich mehr Aktien als zuvor am Markt sind.

Aufgrund dieser Tatsache fällt der Aktienkurs, denn das Angebot ist nun höher als zuvor, und steigendes Angebot bei gleichbleibender Nachfrage hat in der Regel sinkende Kurse/Preise zur Folge. In einem Satz gesagt hat eine Kapitalerhöhung also bis auf ganz wenige Ausnahmen zur Folge, dass der Aktienkurs zumindest vorübergehend sinken wird. Am letzten Tag des Bezugsrechtshandels bzw. mitunter einen Tag zuvor, werden die Aktien an der Börse auch mit dem Zusatz „exB“ notiert, was so viel wie „ohne Bezugsrecht“ bedeutet. In diesem Fall wird ein Bezugsrechtsabschlag vom Kurs der bisher an der Börse notierten Aktien vorgenommen. Wer nun als bisheriger Aktionär nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die ihm zustehenden Bezugsrechte zu nutzen und in Aktien „einzutauschen“ oder zumindest zu verkaufen, wird in der Folge durch den Kursabschlag einen – zumindest vorübergehenden – Kursverlust erleiden. Oftmals ist der Kursrückgang nach einer Kapitalerhöhung aber nur von sehr kurzer Dauer, sodass die Aktien nicht selten schon eine Woche später auf dem gleichen Niveau wie vor der Kapitalerhöhung notieren.
(er)

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