Welche Art Kapitalgarantie bieten Garantiefonds?
– Sicherheiten bei Garantiegeschäften vergleichen
In unsicheren Zeiten sind die Anleger verstärkt auf der Suche nach sehr sicheren Geldanlagen. Viele Anleger entscheiden sich dann zum Beispiel für ein Tagesgeld oder für ein Festgeld als Anlagemöglichkeit. Da diese Anlageformen zwar sehr sicher sind, auf der anderen Seite aber keine wirklich gute Rendite aufweisen können, suchen nicht wenige Anleger jedoch nach weiteren Anlagealternativen, die am besten einerseits sicher sind und andererseits eine gute Rendite bieten können.
Vielfach „landen“ die Anleger in solchen Fällen bei den sogenannten Garantiefonds, die von vielen Fondsgesellschaften angeboten werden. Allerdings ist gerade bei solchen spezielleren Fondsarten nicht bekannt, welche Eigenschaften diese beinhalten und worin bei den Garantiefonds im Detail die Kapitalgarantie eigentlich besteht. Zunächst sind die Garantiefonds „gewöhnliche“ offene Fonds, die in vielen Fällen in Aktien und Anleihen investieren, allerdings selten zur gleichen Zeit. Denn aus dem Wechsel von Aktien in Anleihen zum Ende der Laufzeit hin erreichen die Garantiefonds die Möglichkeit, überhaupt erst eine Kapitalgarantie anbieten zu können. Im Detail funktionieren die Garantiefonds, die übrigens immer eine feste Laufzeit haben, auf deren Ende hin sich die Garantie bezieht, in der Regel so, dass der Fonds das Kapital der Anteilsinhaber zunächst über einen langen Zeitraum in Aktien investiert.
Wenige Jahre vor Ende der Laufzeit werden diese Aktien dann verkauft und der Fonds investiert den Erlös denn in der Regel in sichere Anleihen, damit in den letzten Jahren keine Kapitalverluste mehr entstehen können. Die Kapitalgarantie besagt beim Garantiefonds also, dass der Anleger zu einem bestimmten Termin einen Mindestanteil seines investierten Kapitals auf jeden Fall zurückerhält. Diese Kapitalgarantie bezieht sich allerdings nur auf das Laufzeitende. Der Anleger kann sich also nicht beispielsweise drei Jahre nach dem Erwerb der Garantiefonds an den Emittenten werden und auf die Kapitalgarantie bestehen, wenn der Wert der Anteile seit dem Erwerb gefallen sein sollte.
Die Kapitalgarantie bedeutet nicht automatisch, dass der Anleger stets 100 Prozent seines Kapitals zurückbekommt. Daher muss man sich bei jedem einzelnen Garantiefonds genau darüber informieren, über welchen Umfang sich die Garantie erstreckt. So gibt es durchaus Garantiefonds, die mindestens das eingezahlte Kapital als Garantie beinhalten, es gibt aber auch Fonds dieser Art, bei denen sich die Garantie zum Beispiel nur auf 90 Prozent des investierten Kapitals bezieht. Die „sichersten“ Garantiefonds sind übrigens die Riesterfonds, denn hier ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Sparer mindestens sein zuvor investiertes Kapital zurückerhält, also mindestens 100 Prozent.
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