Mit kapitalgedeckter Altersvorsorge zu langfristigem Vermögensaufbau

– Varianten lebenslanger Rentenzahlungen vergleichen

Das Kennzeichen der kapitalgedeckten Altersvorsorge besteht darin, dass die Versicherungsgesellschaft die geleisteten Beitragszahlungen für Geldanlagen auf dem Kapitalmarkt verwendet und für jedes Mitglied eine Kalkulation vornimmt, gemäß welcher dessen Einzahlungen zuzüglich des erwirtschafteten Gewinnes für die Rentenzahlung verwendet werden. Die Kapitaldeckung bedeutet grundsätzliche nicht, dass die Zahlungen enden, wenn das dem einzelnen Versicherungsnehmer zustehende Kapital aufgebraucht wurde.

Vielmehr deckt die übliche Variante einer Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung das Risiko des Versicherers, dass der Versicherungsnehmer länger als erwartet lebt, durch die Einrechnung eines Risikofaktors in die Beitragsgestaltung ab. Banken bieten als Alternative Auszahlungspläne mit Kapitalverzehr an. In diesem Fall endet die Rentenzahlung, sobald das Kapital verbraucht wurde. Dem Verfahren der Kapitaldeckung steht in der Rentenversicherung das Umlageverfahren gegenüber, bei welchem die Einzahlungen der aktuellen Beitragszahler direkt für die heutigen Rentner verwendet werden. In Deutschland wendet die gesetzliche Rentenversicherung das Umlageverfahren an, während die betriebliche ebenso wie die private Altersvorsorge auf dem Prinzip der Kapitaldeckung beruht.

Das Kapitaldeckungsverfahren der Altersvorsorge kann außer zur Sicherstellung einer dauerhaften Zusatzrente auch zum Aufbau eines Vermögens verwendet werden. Die typische Vertragsart, um mittels der Altersvorsorge ein Vermögen aufzubauen, stellt die Kapitallebensversicherung dar. Viele Anleger kombinieren diese mit einem Risikoschutz, so dass sie einen Versicherungsvertrag für den Todes- oder Erlebensfall abschließen. Traditionelle Verträge sehen die Auszahlung des angesparten Guthabens nach einer Sparzeit von zwölf Jahren vor. Da der Betrag einer Lebensversicherung mit zwölfjähriger Laufzeit dem Anleger nach Ablauf der Bindungsfrist und unabhängig vom Alter zur Verfügung steht, handelt es sich bei einer solchen nicht direkt um eine Altersvorsorge. Als solche lässt sie sich jedoch einsetzen, wenn der Auszahlungsbetrag zum Erwerb von Wohneigentum oder für den Kauf von Aktien verwendet wird, deren Dividenden im Rentenalter zur Verringerung der Versorgungslücke verwendet werden.

Eine weitere sinnvolle Verwendungsweise der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung für die Altersvorsorge besteht in der Umwandlung des auszuzahlenden Betrages in eine Rentenversicherung mit einmaliger Einzahlung und einem aufgeschobenen Rentenbeginn. Die Kapitallebensversicherung bietet die Möglichkeit einer guten Rendite und den Angehörigen zugleich eine Absicherung im Todesfall. Andererseits verleitet die Möglichkeit, auch in jungen Jahren nach zwölf Jahren Beitragszahlung eine Auszahlung zu veranlassen, einige Sparer dazu, die Lebensversicherung entgegen ihrer ursprünglichen Planung nicht für die Verbesserung der Altersvorsorge zu verwenden, sondern mit ihrer Hilfe Anschaffungen wie einen neuen Wagen zu finanzieren. Mit einer Rentenversicherung bauen Anleger hingegen ein konkret der Altersvorsorge dienendes Vermögen auf, wobei sie je nach Vertragsgestaltung bei Eintritt des Rentenalters einen Teil der Anlagesumme als Sonderauszahlung beanspruchen dürfen. (er)

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