Girokonto für Kinder

– Leistungen beim Girokonto für Kinder im Vergleich

Gerade Kinder müssen den Umgang mit Geld erst einmal erlernen. Dabei ist es sinnvoll, sie schrittweise daran zu gewöhnen. Ab der Einschulung sollte man ihnen regelmäßig Taschengeld zahlen, am besten wöchentlich. Dieses Geld steht den Kindern zur freien Verfügung, die Eltern sollten hierbei auch nicht nachfragen, wofür sie es ausgeben.

Später etwa ab dem 10. oder 12. Lebensjahr kann man dann durchaus auch schon über ein Girokonto für Kinder nachdenken. Dieses ist bei fast jeder Bank erhältlich und in der Regel werden hierbei auch keine Gebühren fällig. Im Gegenteil, bei einem Girokonto für Kinder zahlen die Banken häufig sogar noch Zinsen auf das Guthaben. Damit versuchen sie schon heute die Kunden von morgen an sich zu binden. Dennoch lohnt sich auch hier ein Vergleich verschiedener Angebote, denn die Zinssätze, die auf das Guthaben gewährt werden, unterscheiden sich auch hier immer von Bank zu Bank. Abgesehen davon sollte man auch gleich entscheiden, ob das Kind sein Girokonto online führen soll oder auch nicht. Sinnvoll ist dies schon, da die meisten Konten heute ohnehin online geführt werden und die Kinder bei der Kontoführung des eigenen Kontos auch nochmals lernen können, wie sich der bargeldlose Zahlungsverkehr regeln lässt. Denn genau dafür ist das Girokonto für Kinder natürlich da, um den Umgang mit Geld und vor allen mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr, der ja heute den Großteil aller Transaktionen ausmacht, zu erlernen.

Dabei sollten Eltern auch das Taschengeld auf das Girokonto für Kinder überweisen. So kann man sicher gehen, dass sie auch lernen, wie es ist, regelmäßige Einnahmen zu haben und damit über einen bestimmten Zeitraum (im Teenageralter kann das Taschengeld schon monatlich gezahlt werden) hinweg auszukommen. Ferner erhalten die Kinder auch eine EC Karte, mit der sie Bargeld am Automaten abheben können und oft auch mit Hilfe der PIN bargeldlos zahlen können. Auch alle anderen Leistungen, die ein normales Girokonto bietet, sind im Girokonto für Kinder mit enthalten. Einzige Ausnahme ist hier der Dispositionskredit. Dieser darf Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gewährt werden, weshalb die Girokonten für Kinder auch nur im Guthaben geführt werden. Doch Überweisungen und Lastschriften sind hier genauso möglich, wie auch beim Girokonto für Erwachsene. (er)

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