Erforderliche Maßnahmen wenn das Konto gepfändet ist

– Wie man nach einer Kontopfändung dennoch an sein Geld kommt

Immer wieder kommt es hierzulande vor, dass der eine oder andere Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen aus irgendwelchen Gründen nicht nachkommen kann. Dann ist es natürlich sinnvoll, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen. Tut man dies nicht, riskiert man schwere Folgen. Nach einigen Mahnungen und Mahnbescheiden wird es dann mitunter nicht nur zur Pfändung des Lohns beim Arbeitgeber kommen, sondern oftmals auch zur Pfändung des eigenen Kontos.

Um dem aus dem Wege zu gehen, sollte man sich also vorab mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Ist es nun dafür schon zu spät und der Gläubiger hat das Konto bereits gepfändet, so wird der Schuldner eines Tages auf der Bank stehen und erhält keine Auszahlung mehr, obwohl durchaus noch Guthaben auf dem Konto zur Verfügung steht. Durch die Pfändung des Kontos wird dieses komplett eingefroren, es gehen weder Abbuchungen ab, noch kommt der Kontoinhaber an das Geld auf dem Konto heran. Er hat ab der Pfändung des Kontos 14 Tage Zeit, einen Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht zu stellen. Somit erhält er zumindest wieder Zugriff auf das Konto. Dennoch sollte er sich nun schnellstmöglich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Gläubiger das Konto nicht kurze Zeit später erneut pfändet.

Dabei ist oftmals eine Ratenzahlung möglich, die dann aber auch wirklich eingehalten werden muss. Andernfalls kann der Gläubiger das Konto jederzeit wieder sperren lassen. Hat man diese Regelungen alle getroffen, kann es dennoch sein, dass auch die Bank noch Gebühren für die Bearbeitung der Kontopfändung verlangt. Diese muss man jedoch nicht bezahlen, weil die Gebühren nicht erlaubt sind. Durch die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger kann oftmals auch die gerichtliche Pfändungsaufhebung umgangen werden, der Gläubiger gibt das Konto dann wieder frei - zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem wiederum auch die vereinbarte Rate nicht beglichen wird. Stellt der Kontoinhaber nun keinen Antrag auf Pfändungsschutz, geht das gesamte Guthaben, welches sich noch auf dem Konto befindet, an den Gläubiger. Und dies geschieht solange, auch mit künftigen Geldeingängen, bis die Schuld komplett abgetragen ist. (er)

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