Konto in Abwicklung
– Ein Konto in Abwicklung bei der Schufa
Wenn man einen Kredit aufnehmen oder auch nur ein Konto eröffnen will, verlangen die Banken in aller Regel die Einverständniserklärung des Kunden zur Schufa Abfrage. Dabei sollte man auch selbst stets wissen, welche Angaben über einen in der Schufa vermerkt sind. Dies ist insofern sinnvoll, als dass man einige Aussagen, die in der Schufa getroffen werden, gar nicht als so negativ ansieht, diese aber durchaus eine äußerst negative Wirkung haben. Unter anderem gehört dazu die Aussage: „Konto in Abwicklung“.
Ist ein solcher Eintrag vorhanden, so bedeutet dies nichts Gutes. Ein Konto in Abwicklung sagt anderen Vertragspartnern beispielsweise, dass ein Kunde einen Kredit bei einer Bank nicht zurück zahlen konnte oder wollte. Damit stellt das Konto in Abwicklung immer auch einen äußerst negativen Schufa Eintrag dar. Wer also bereits vor der Anfrage bei einer Bank zu einem neuen Konto oder einem Kredit auf Nummer sicher gehen will, der sollte stets eine Eigenauskunft bei der Schufa einholen, bevor er das Konto oder den Kredit beantragt. Grundsätzlich sollte man auch prüfen, ob die Schulden bei der betreffenden Bank bereits abgezahlt wurden. Denn in diesen Fällen muss auch ein Vermerk in der Schufa auftauchen, dass die ganze Angelegenheit erledigt ist. Zwar bleibt das Konto in Abwicklung dennoch einige Zeit in der Schufa als Eintragung erhalten, allerdings kann man dann darauf hinweisen, dass sich die Angelegenheit schon erledigt hat, man also seinen Zahlungsverpflichtungen letztlich noch nachgekommen ist.
So hat man vielleicht nicht die Chance auf die Gewährung eines Kredits, aber zumindest die Chance, ein Konto eröffnen zu können. Die Beantragung über die Eintragung des Vermerks zur Erledigung der Forderung kann dabei direkt bei der Bank erfolgen. Aber auch die Schufa kann benachrichtigt werden, dass die Eintragung entsprechend als erledigt vermerkt werden muss. Diese wird sich dann an den eintragenden Gläubiger wenden und nochmals nachfragen, ob die Schulden beglichen wurden, bevor sie einen Vermerk über die Erledigung anfertigt. (er)
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