Fristen und beachtenswertes beim Konto schließen

– Kontoschließung nicht übereilt und möglichst ohne Gebühren vornehmen

Ein Girokonto ist heute für Jedermann unverzichtbar. Denn ohne dieses könnte man nahezu keinerlei Zahlungen mehr vornehmen oder welche empfangen. Fast nichts läuft heute noch über Bargeld ab, die meisten Transaktionen gehen bargeldlos vonstatten, sodass das Konto der Mittelpunkt der eigenen Finanzen ist. Nun zahlen einige Menschen immer noch teure Kontoführungsgebühren, die in der heutigen Zeit aber gar nicht mehr sein müssen.

Diese kann man mitunter jedoch durch einen Wechsel der Bank und die Eröffnung eines kostenfreien Girokontos durchaus umgehen. Dabei ist zu beachten, dass die Personen und Unternehmen, die von diesem Konto abbuchen oder auf dieses einzahlen, also Arbeitgeber, Telefonanbieter, Vermieter usw. auch alle über die Änderung der Bankverbindung informiert werden müssen. Die neue Bank gibt dabei in der Regel eine gute Hilfestellung und stellt diverse Formulare oder ähnliches zur Verfügung, mit denen man alle betreffenden Personen und Unternehmen über die neue Bankverbindung informieren kann. Nach dem erfolgten Wechsel der Bank bzw. des Kontos muss das alte Konto natürlich auch noch entsprechend geschlossen werden. Denn nur so kann man sich die unerwünschte Gebühr sparen. Doch das alte Konto sollte man nicht zu schnell schließen. In der Regel vergehen etwa zwei bis drei Monate, bis sich alle Zahlungsvorgänge auf dem neuen Konto eingespielt haben. Hierbei ist es wichtig, das alte Konto noch weiter zu beobachten. Erst wenn auf diesem keinerlei Bewegungen mehr zu verzeichnen sind, kann man dieses schließen.

Man muss beim Girokonto auch keine Kündigungsfrist einhalten, sondern kann dieses einfach am Schalter schließen oder auch schriftlich kündigen. Dabei muss man nur noch angeben, wohin das noch bestehende Guthaben des alten Kontos überwiesen werden soll. Dies muss die Bank wissen, da sie das Geld nicht einfach einbehalten darf. Ansonsten läuft eine Kontoschließung problemlos ab, lediglich ein Formular über die Schließung muss meist noch unterzeichnet werden. Ist die Kündigung aber ohnehin schriftlich erfolgt, so ist auch dies nicht mehr nötig. Das Formular muss nur dann unterzeichnet werden, wenn man das Konto persönlich am Bankschalter schließt. (er)

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